Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU nimmt Stellung zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung / Hochwertige Verwertung von Gewerbeabfällen muss ausgebaut werden

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat heute (13. März 2015) seine Stellungnahme zur Neufassung der Gewerbeabfallverordnung dem Bundesumweltministerium zugeleitet. Durch die Novelle soll die Trennung von gewerblichen Abfällen und von Bau- und Abbruchabfällen sowie die hochwertige Verwertung gestärkt werden. Außerdem sollen die Verordnungsbestimmungen stärker an der neuen Abfallhierarchie ausgerichtet werden, die dem Recycling Vorrang vor anderen Verwertungsarten einräumt. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck hierzu: "Das, was die privaten Haushalte in Deutschland seit vielen Jahren erfolgreich praktizieren, ist für viele Gewerbebetriebe leider noch ein Fremdwort: Die Trennung und das Recycling ihrer Abfälle. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass sich das Umweltministerium nun mit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung des Themas annimmt."

Grundsätzlich sollen nach dem vorgelegten Entwurf die Betriebe Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und Bioabfälle trennen. "Es muss aber in der Verordnung noch stärker herausgestellt werden, dass von dieser Trennpflicht nur im Ausnahmefall abgewichen werden darf. Und ebenso klar muss sein, dass in einem Verwertungsgemisch keine Bioabfälle und sonstigen Störstoffe enthalten sein dürfen, da diese eine hochwertige Verwertung ausschließen und zwingend getrennt gehalten werden müssen."

Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt die Beibehaltung der praxisnahen Kleinmengenregelung, nach der geringe Gewerbeabfallmengen auch gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Ebenso wird die Beibehaltung der kommunalen Pflichtrestmülltonne begrüßt, die grundsätzlich jeder Betrieb nutzen muss. Reck: "Auch die Gewerbebetriebe nutzen in vielfältiger Weise die Angebote der kommunalen Entsorgungsunternehmen. Es ist daher angemessen, dass sie über die Nutzung einer kommunalen Restmülltonne auch an den Vorhaltekosten der öffentlichen Abfallentsorgung beteiligt werden können. Außerdem gibt es keine Gewerbebetriebe, in denen nicht auch Restmüll anfällt."

Der VKU wird seine Position zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung auch bei der Anhörung in Bonn am 24. März einbringen, das parlamentarische Verfahren soll im zweiten Halbjahr 2015 folgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(mk)

NEWS TEILEN: