Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zum Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung der BNetzA

(Berlin) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA), hat den Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung veröffentlicht, der den Startpunkt für die Novelle des Regulierungsrahmens im Jahr 2015 bilden soll. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich das Bekenntnis der Bundesnetzagentur, die Anreizregulierung anzupassen, um den Herausforderungen, vor denen die deutschen Verteilnetzbetreiber stehen, gerecht zu werden. VKU teilt die Meinung der Behörde, dass die Verteilnetze nur mit umfassenden Um- und Ausbaumaßnahmen fit für die Herausforderungen der Energiewende, insbesondere für die Integration von erneuerbaren Energien gemacht werden können.

97 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien wird über die Verteilnetze eingespeist. Die Investitionsanreize für die Verteilnetze sind allerdings seit Jahren ungenügend. Das zentrale Problem ist hierbei der Zeitverzug bei der Anerkennung von Investitionen. Das ist besonders vor dem Hintergrund problematisch, dass die Investitionen möglichst bald erfolgen müssen, um die volkswirtschaftlichen Kosten gering zu halten. Um dieses Problem zu beseitigen, ist eine gezielte Anpassung des Regulierungsrahmens erforderlich. Die letztlich von der BNetzA vorgeschlagenen Änderungen sind jedoch nicht ausreichend, um das grundsätzliche Investitionsproblem, das für alle Verteilnetzbetreiber, unabhängig von den Aufgaben der Energiewende besteht, zu beheben.

Der Verband teilt nicht die Einschätzung der BNetzA in Bezug auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Investitionsbedingungen durch einen jährlichen Kapitalkostenabgleich. Auch lassen sich die Vorteile des Instruments der Investitionsmaßnahmen, wie es im Bereich der Übertragungsnetze angewendet wird, nicht ohne weiteres auf die Belange der Verteilnetzbetreiber übertragen. Der Vorschlag der BNetzA, das Instrument nach einem bürokratisch sehr aufwendigen Verfahren auf einige wenige Verteilernetzbetreiber anzuwenden, lässt die Belange der zahlreichen anderen insbesondere der städtischen Netzbetreiber außer Acht.

Aus dem Kreis der Landesregulierungsbehörden, die neutral den Sachverhalt bewerten, ist ein guter Vorschlag ausgearbeitet und treffend ausformuliert worden. Diesen unterstützt der VKU nachdrücklich. Durch die Ergänzung des Systems um den Ländervorschlag würde die entscheidende Schwachstelle der Anreizregulierung beseitigt und dabei das Grundprinzip der Anreizregulierung beibehalten. Investitionen könnten ohne Zeitverzug anerkannt werden, diese müssten aber nach wie vor effizient durchgeführt werden. Aus Sicht des VKU ist der Vorschlag der Länder unterstützenswert, weil er die notwendige Ausgewogenheit zwischen Investitions- und Effizienzanreizen in die Anreizregulierung bringt. Der VKU wird den Vorschlag der Länder in der weiteren Diskussion um die Anreizregulierung vorbringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

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