Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zum Hauptgutachten Der Monopolkommission / / "Entscheidungen zur Rekommunalisierung müssen vor Ort getroffen werden"

(Berlin) - Die heute im neuen Hauptgutachten der Monopolkommission formulierten Forderungen, die Kommunalwirtschaft verschärft zu regulieren, lehnen die kommunalen Unternehmen entschieden ab. "Das wäre ein erheblicher Eingriff in die Organisationsfreiheit der Kommunen", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

Die Monopolkommission geht von dem Verständnis aus, dass staatliche, und damit auch kommunale wirtschaftliche Betätigung nur in den Fällen des Marktversagens geboten sei. Das ist allerdings eine Auffassung, die noch in den Privatisierungsdebatten früherer Zeiten verhaftet ist und die Lehren der letzten Jahre, insbesondere aus der Finanzkrise, nicht aufnimmt. Die von der Monopolkommission geforderte restriktive Behandlung kommunaler wirtschaftlicher Tätigkeit wird deswegen auch zu Recht nicht von der Politik aufgegriffen. Reck: "In den vergangen Jahren haben mehrere Bundesländer die Potenziale der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen erkannt und entsprechend ihr Gemeindewirtschaftsrecht angepasst. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Rekommunalisierungsprojekte, die mit volks- und betriebswirtschaftlichen Sachverstand angegangen wurden, entscheidende Mehrwerte für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen generiert haben. Hierbei spielt auch das Vertrauen der Bürger in die kommunalen Versorger eine entscheidende Rolle."

Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung ist es den Kommunen freigestellt, ob sie ihre Aufgaben oder Projekte selbst wahrnehmen oder sich dafür Dritter bedienen oder gar Organisationen wie Zweckverbände oder gemischtwirtschaftliche Gesellschaften gründen. Egal für welchen Weg sich eine Kommune entscheidet, die politische Verantwortung bleibt bei den kommunalen Vertretern vor Ort. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bleiben so gewahrt.

Reck: "Kommunale Aufgabenwahrnehmung stärkt die regionale Wertschöpfung: Sie erhält und schafft neue Arbeitsplätze, neue standortrelevante Geschäftsfelder können erschlossen und durch die Vergabe von Aufträgen an lokale und regionale Zulieferer, Handwerker und Dienstleister Wirtschaftskraft in der Region gefördert werden.

Energiewirtschaft
Für gesellschaftliche Großprojekte wie die Energiewende ist die Akzeptanzförderung eine zentrale Voraussetzung, um energiepolitische Ziele umzusetzen. Neben einer verbesserten und frühzeitigen Einbindung der Bürger in die Planungen ist eine stärkere Berücksichtigung der lokalen Interessen notwendig. Kommunen und ihren Unternehmen kommt im Rahmen der Akzeptanzförderung eine zentrale Rolle zu. Sie sind lokal verankert und richten ihre Ziele an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort aus - und sie genießen das Vertrauen der Bürger. Rekommunalisierungsprojekte können die energiepolitischen Gestaltungsoptionen in den Kommunen erweitern. Hierzu bieten auslaufende Konzessionsverträge den Kommunen einen geeigneten Anlass, um über mehr Handlungs- und Steuerungskompetenz für Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen sowie lokale Klimaschutzkonzepte mit eigenen Stadtwerken zu diskutieren.
Der Wettbewerb im Energiebereich zeichnet sich durch eine große Angebotsvielfalt aus. Jeder Kunde hat heute die freie Wahl zwischen einer Vielzahl von Anbietern und Angeboten. Daran haben auch die deutschen Stadtwerke einen großen Anteil. Die Behauptung der Monopolkommission, dass die Ausweitung des energiewirtschaftlichen Engagements der Kommunen insbesondere im Wettbewerb zu privaten Unternehmen nachteilig für die Bürger ist, wird entschieden widersprochen.

Wasser-/Abwasserwirtschaft
Im Bereich der Wasserversorgung hat der Gesetzgeber zwei nebeneinander stehende Entgeltmodelle geschaffen: Preise und Gebühren. Sowohl für Preise als auch für Gebühren bestehen eigenständige, jeweils im Interesse der Verbraucher funktionierende Kontrollsysteme. Von einem Kontrolldefizit kann daher keine Rede sein.
Für die von der Monopolkommission zum wiederholten Male geforderte Regulierung der Trinkwasserentgelte ist neben den funktionierenden Regimen der Entgeltkontrolle für Preise und Gebühren daher kein Raum. Ein Mehrwert für die Verbraucher ist dadurch nicht zu erwarten. Ungeachtet der hohen Verbraucherzufriedenheit würde eine Regulierung sowohl in die etablierten und funktionierenden Strukturen der Trinkwasserversorgung als auch in die demokratisch legitimierten Institutionen als Vertreter der Bürger vor Ort eingreifen. Gleichzeitig lässt die Monopolkommission nach wie vor unbeantwortet, wie sie die neben den Fragen der Wirtschaftlichkeit bestehenden, gesellschaftlichen Anforderungen an hohe Qualitätsstandards, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit durch eine Regulierung berücksichtigt sieht.
Zu Recht haben daher sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat die bereits aus den letzten Gutachten bekannten Forderungen nach einer sektorspezifischen Regulierung der Wasserversorgung zurückgewiesen. Dabei wurde vor allem in Zweifel gestellt, ob in Anbetracht der erheblichen strukturellen Unterschiede zwischen den Gemeinden aussagekräftige Vergleich überhaupt aufgestellt werden können.

Abfallwirtschaft
Im Bereich der Abfallwirtschaft fordert das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz von den Kommunen den Ausbau der getrennten Wertstofferfassung, was häufig zu Konflikten mit gewerblichen Sammlern führt. Die Rekommunalisierung der Sammlung von Altpapier, Schrott oder Altkleidern ist jedoch die Voraussetzung dafür, um langfristig verlässliche Entsorgungsangebote für die Bürger zu schaffen, das Recycling zu stärken und die Wertstofferlöse den Gebührenzahlern zugute kommen zu lassen. Gerade bei Alttextilien spielt auch die Kooperation mit gemeinnützigen Einrichtungen eine wichtige Rolle.
Bei der Verpackungsentsorgung ist eine Kommunalisierung jedenfalls der Erfassungsverantwortung überfällig. Nur die Kommune kann den Bürgern eine einheitliche Wertstofftonne anbieten, die den Übergang zu einer materialspezifischen Abfalltrennung ermöglicht, die Trennbereitschaft der Bürger erhöht und den lokalen Serviceansprüchen Rechnung trägt. Bereits heute nehmen die Bürger ihre Kommune als einzigen Ansprechpartner für sämtliche Haushaltsabfälle wahr, dieser Vorstellung sollte auch der Gesetzgeber eines Wertstoffgesetzes entsprechen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sy)

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