Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zur 2. und 3. Lesung des Bundestages zum DigiNetzG

(Berlin) - Der Deutsche Bundestag berät morgen 7. Juli 2016) abschließend über das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, kurz DigiNetzG. Das DigiNetzG enthält unter anderem Transparenz-, Informations- und Mitnutzungsansprüche von Telekommunikationsnetzbetreibern gegenüber Betreibern anderer Infrastrukturen. Der Bundesrat berät am 23. September 2016 noch einmal über das Gesetz.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert den Bundestag mit Blick auf die 2. und 3. Lesung auf: Der bisher erfolgte Breitbandausbau darf nicht entwertet werden, weil Wettbewerber mit geringem Aufwand ein vorhandenes Netz mitnutzen oder überbauen dürfen und so den "Business Case" des Erstinvestors gefährden können. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kann eine Mitnutzung abgelehnt werden, wenn damit der Überbau bestehender Glasfasernetzen erfolgt, die bereits einen diskriminierungsfreien und offenen Netzzugang zur Verfügung stellen. Hier darf es keine weiteren Abstriche geben! Die Gründe für die Ablehnung einer Mitnutzung müssen jedoch flexibel gestaltet werden und dürfen im Gesetz nicht abschließend beschrieben werden, da es bislang keine umfassenden Erfahrungen mit Mitnutzungen gibt. Es ist bedauerlich, dass der Bundestag dieser Argumentation bislang nicht gefolgt ist, obwohl das auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum DigiNetzG gefordert hatte. Hier setzen wir darauf, dass die Bundesländer an ihrer Position auch im weiteren Verfahren festhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Stefan Luig, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(wl)

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