Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zu "Wasserdienstleistungen"

(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Auslegung des Begriffs der "Wasserdienstleistungen" im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie gesprochen. Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft nimmt dazu wie folgt Stellung:

Der Europäische Gerichtshof betont den Handlungsspielraum und die Handlungspflicht der Mitgliedstaaten zur Erreichung der Umweltziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Er stellt klar, dass Maßnahmen als zentrales Instrument zur Erreichung der Ziele der Richtlinie Vorrang vor dem Instrument der Wassergebührenpolitik haben. Der VKU fordert daher die Bundesregierung auf, dem Verursacherprinzip im Rahmen der Maßnahmenfinanzierung Rechnung zu tragen und Verursacher von Gewässerbelastungen wie die Landwirtschaft stärker in die Pflicht zu nehmen. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck hierzu: "Es kann nicht sein, dass die kommunalen Wasserversorger und damit ihre Kunden am Ende die Kosten tragen müssen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht werden. Aus Sicht des VKU ist es daher dringend geboten, die bestehenden gesetzlichen Regelungen wie die Düngeverordnung anzupassen."

Darüber hinaus sollte die Landwirtschaft bei der Veranlagung der Wasserentnahmeentgelte nicht länger bevorteilt werden. Wasserentnahmeentgelte sollten in erster Linie dazu dienen, Umwelt- und Ressourcenkosten verursachergerecht anzulasten. Reck weiter: "Dem widersprechen die aktuellen Pläne der Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachen, das Wasserentnahmeentgelt für die kommunale Wasserwirtschaft zu erhöhen."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sy)

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