Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

VL-Sparen mit Aktien oder Aktienfonds

(Frankfurt am Main) - Arbeitnehmer können mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) Aktien ihres Arbeitgebers kaufen und so am Erfolg ihres Unternehmens teilnehmen. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Große börsennotierte Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern oftmals sogenannte Belegschaftsaktien an. Die Mitarbeiter erhalten die Belegschaftsaktien zu besonders attraktiven Konditionen unterhalb der aktuellen Börsenkurse. Die günstigen Preise wirken wie ein Puffer, falls die Kurse zwischenzeitlich zurückgehen. Die Beschäftigten profitieren aber zugleich vollständig von den Dividenden und Kurssteigerungen der Wertpapiere.

Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen arbeiten, das keine Belegschaftsaktien ausgibt und ihr Geld nicht nur auf eine einzelne Aktie setzen möchten, können mit ihren vermögenswirksamen Leistungen einen Aktienfonds kaufen. Da Investmentfonds in Aktien verschiedener Unternehmen, Regionen und Branchen investieren, können Kursverluste einzelner Unternehmen von anderen erfolgreicheren Gesellschaften ausgeglichen werden.

Wer seit 1983 regelmäßig monatlich 40 Euro in einen Aktienfonds mit deutschen Aktien einzahlte, erreichte nach 31 Jahren bis Ende 2014 - das sind nacheinander fünf VL-Verträge plus ein Jahr Wartezeit - im Durchschnitt einen Depotwert von rund 50.900 Euro. Eingezahlt haben die Sparer aber nur 14.400 Euro. Dies entspricht einer jährlichen Rendite von 7,3 Prozent. Die Arbeitnehmersparzulage erhöhte die Rendite sogar auf rund 8 Prozent. Auch mit kleineren Beträgen besteht so die Chance beträchtliche Ersparnisse zu bilden.

Über das VL-Sparen
Arbeitnehmer dürfen jährlich bis zu 480 Euro vermögenswirksam anlegen. Das sind 40 Euro im Monat, die der Arbeitgeber im Idealfall komplett übernimmt. Die Höhe ist zumeist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Die Laufzeit der VL-Verträge beträgt sieben Jahre. Auf die sechsjährige Phase mit laufenden Einzahlungen folgt eine einjährige Ruhezeit. Während der Ruhezeit können VL-Sparer bereits den nächsten Vertrag abschließen. Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der VL-Sparer unter 20.000 Euro liegt, erhalten sie zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent des eingezahlten Betrages. Sie müssen die Sparer in jedem Jahr in der Steuererklärung beantragen. Die Zulage wird dann allerdings erst zum Ende der siebenjährigen Laufzeit ausgezahlt.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Pressestelle Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 154090-0, Fax: (069) 597140-6

(mk)

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