Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Bauherren haften auch für die ruhende Baustelle

(Berlin) - Wer baut, der gewöhnt sich daran, Arbeiten zu delegieren. Schließlich kann er sich nicht um alles kümmern. Nicht vergessen dürfen Bauherren dabei aber ihre Verkehrssicherungspflichten, mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Als Bauherren und Eigentümer des Baugrundstücks haften sie für alles, was auf ihrer Baustelle passiert. Sie müssen die Baustelle sichern und dafür sorgen, dass niemand in Gräben stürzt, von Gerüsten fällt oder sich auf der Baustelle verletzt. Natürlich dürfen Bauherren die Absicherung der Baustelle ihrer Baufirma übertragen, sie müssen dann aber prüfen, ob die Firma ihren Pflichten auch wirklich nachkommt.

Was viele Bauherren vergessen: Selbst wenn die Baustelle im tiefsten Winter ruht und alles gut abgesperrt ist, sind sie nicht aus dem Obligo: Sie müssen den Fußweg vorm Grundstück räumen, Schnee und Eis beseitigen. Wer nicht in der Nähe wohnt, vielleicht sogar weit weg in einer anderen Stadt, der muss sich auch für diese Aufgaben einen zuverlässigen Dienstleister suchen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(sy)

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