Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Bauherren sollten auf Baubeschreibung bestehen

(Berlin) - Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Bauherren sollten bereits jetzt keine Verträge nach altem Recht mehr unterzeichnen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Zum Beispiel sollten sie nicht auf die sogenannte Baubeschreibung verzichten, die ihnen ab 2018 vor allem im Schlüsselfertigbau und vom Bauträger gesetzlich zusteht.

Die Baubeschreibung muss in Textform und für Laien gut verständlich den geplanten Bau beschreiben. Dazu muss sie mindestens folgende Informationen enthalten: eine allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der Umbauten, gegebenenfalls mit Haustyp und Bauweise. Ferner dazu Angaben zu Art und Umfang der Leistungen, angefangen von der Planung über die Bauleitung bis hin zu Arbeiten am Grundstück, der Baustelleneinrichtung und der Ausbaustufe. In die Beschreibung gehören auch Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse, Schnitte, Angaben zum Energie-, Brandschutz-, Schallschutzstandard sowie zur Bauphysik, sowie die Beschreibung der Baukonstruktion bis hin zur Gebäudetechnik und zum Innenausbau.

Gegebenenfalls muss auch die Beschreibung der Sanitärobjekte, Armaturen, Elektroanlage, Installationen, Informationstechnologie und Außenanlagen enthalten sein. Außerdem muss die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung machen. Steht der Beginn der Baumaßnahme noch nicht fest, dann muss zumindest die Länge der Bauzeit angegeben sein. Wenn die Baubeschreibung bis zum Vertragsschluss nicht ausdrücklich einvernehmlich geändert wird, dann wird die vor Vertragsschluss übergebene Baubeschreibung Teil des Bauvertrags.

Über den VPB
Der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) ist der älteste Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens. Im bundesweiten Netzwerk beraten unabhängige Experten Bauherren und Immobilienkäufer in allen Fragen des Bauens, Kaufens und Sanierens. Dabei vertritt der VPB die Interessen der privaten Bauherren gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Industrie.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111

(wl)

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