Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Energiewerte in Anzeigen sind jetzt Pflicht

(Berlin) - Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten will und dazu eine Anzeige aufgibt, der muss seit 1. Mai dieses Jahres in der Immobilienanzeige bestimmte Kennwerte zum Energieverbrauch nennen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem die Ausweisart, also ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt, dann die wichtigsten Energieträger für die Heizung und ferner die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis. Alle diese Angaben stehen im Energieausweis, zumindest in allen Ausweisen, die erst in jüngster Zeit ausgestellt wurden. Ältere Ausweise enthalten noch keine Angaben zur Energieeffizienzklasse, weil dieses Kriterium erst jetzt mit der EnEV 2014 eingeführt wurde. Der VPB rät: Nicht irritieren lassen! Ein alter Energieausweis behält seine Gültigkeit grundsätzlich zehn Jahre lang. Viele von ihnen können noch verwendet werden. Ist das der Fall und die Effizienzklasse im Ausweis noch nicht angegeben, muss sie natürlich auch in der Anzeige nicht ausgewiesen werden. Dafür, so der VPB, droht dann auch kein Bußgeld.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(sy)

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