Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Fehlerhafte Immobilienanzeigen kosten erst 2015 Bußgeld!

(Berlin) - Aller Anfang ist schwer, so auch die Einführung der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Einer der Kernpunkte der Verordnung ist die Pflicht, in Immobilienanzeigen bestimmte Kennzahlen zum Energieverbrauch zu nennen. Damit, so der Verband Privater Bauherren (VPB), soll der potenzielle Käufer oder Mieter eine konkrete Vorstellung vom Energieverbrauch der Immobilie bekommen. Wer diese Kennzahlen nicht nennt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, und die kann laut EnEV mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Prompt werden seit 1. Mai Inserenten, die Angaben vergessen oder unterlassen, abgemahnt. Der VPB weist darauf hin: Dieser Teil der EnEV ist um ein Jahr verschoben worden. Zwar müssen die Angaben ab sofort gemacht werden, aber Fehler werden noch nicht geahndet. Erst ab 1. Mai 2015 müssen säumige Inserenten mit Strafen rechnen. Übrigens: Diese Angaben gelten nur für kommerzielle Anzeigen. Wer seine Immobilie per Aushang im Supermarkt inseriert, der darf darauf verzichten. Und schaltet der Eigentümer einen Makler ein, muss der Vermittler natürlich auch die richtigen Angaben machen. Das heißt, er braucht den Energieausweis vorab vom Verkäufer zur Einsicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(sy)

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