Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Nicht auf den Notar verlassen

(Berlin) - Seit 1. Oktober 2013 ist das "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren" in Kraft. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Der Gesetzgeber schützt mit dem Gesetz unter anderem Käufer von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen. Sie sollen garantiert 14 Tage vor einem notariellen Beurkundungstermin alle Vertragsunterlagen für ihren Immobilienkauf in der Hand haben. Diese Zeit sollten die Bauherren dann aber auch nutzen und sich ausführlich mit dem Vertragsinhalt beschäftigen, ihn prüfen lassen und offene Fragen klären.

Nach VPB-Erfahrung, verlassen sich aber viele Käufer schlüsselfertiger Immobilien immer noch auf den Notar, wenn es um die Beurkundung eines Hauskaufs geht. Sie nehmen an, der Notar müsse, als Vertreter des Staates, ihre Interessen als Bauherren schützen. Das ist aber ein Irrtum, erläutert der VPB: Der Notar übernimmt zwar mit der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen hoheitliche Aufgaben und achtet in diesem Zusammenhang selbstverständlich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. Dazu zählt auch das Erläutern des Vertrags während der eigentlichen Beurkundung. Nicht kümmern muss ihn aber, ob ein Vertrag einen der beiden Vertragspartner eventuell wirtschaftlich benachteiligt.

Im Gegenteil: Als Neutraler muss sich der Notar da sogar ausdrücklich zurückhalten. Der Bauherr kann vom Notar also die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens erwarten, nicht aber die umfassende Erklärung der wirtschaftlichen Bedeutung des Vertragsinhalts.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(sy)

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