Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

VPRT-Präsident Doetz zur Ministerpräsidentenkonferenz am 26. Juni 2003 / Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss fairen Wettbewerb im dualen Rundfunksystem garantieren

(Berlin) - Ein deutliches Signal der Bereitschaft zur Beseitigung der strukturellen und ökonomischen Schieflage im dualen System zu Lasten des privaten Rundfunks erwartet der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT), Jürgen Doetz, von den abschließenden Beratungen des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch die Ministerpräsidenten in der kommenden Woche. Von zentraler Bedeutung sei dabei die Verabschiedung einer Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, deren Notwendigkeit gerade mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die Vergabe der Übertragungsrechte der Fußballbundesliga wieder einmal mehr als deutlich werde. Während der private Rundfunk Kostenbewusstsein und marktgerechtes Verhalten demonstriere, habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk offenkundig kein Problem damit, privatwirtschaftliche Angebote deutlich zu überbieten und damit mit Gebührengeldern die Spielregeln des Marktes außer Kraft zu setzen.

Die Unverfrorenheit, mit der die ARD ihr Bieterverhalten der Öffentlichkeit auch noch als ein besonders günstiges „Schnäppchen“ darzustellen versuche, könnten sich die für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortlichen Ministerpräsidenten und Landesparlamente nicht gefallen lassen. Im Interesse aller Gebührenzahler seien die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz am 26. Juni 2003 aufgefordert, sich hinter die Ministerpräsidenten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, Stoiber und Steinbrück, zu stellen, die bereits ein „Moratorium mit Blick auf eine nächste Gebührenerhöhung gefordert hatten, um klarzustellen, dass überteuerter Rechteerwerb bei der Festsetzung von Rundfunkgebühren keine Rollen spielen dürfe, betonte der VPRT-Präsident.

Mit Blick auf den vorliegenden Entwurf des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrages wertete Doetz es als äußerst positiv, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme und Mediendienste gegen gesondertes Entgelt künftig unzulässig sein sollen. „Es war lange überfällig, klarzustellen, dass weder öffentlich-rechtliches Pay-TV noch Pay-Radio oder andere Bezahlangebote vom Grundversorgungsauftrag der Anstalten gedeckt sind. Gleiches gilt nach unserem Verständnis z. B. auch für öffentlich-rechtliche Sport- oder Wetterportale im Internet.“ Für notwendig hält Doetz allerdings die schon seit längerem von Seiten des VPRT geforderte Klarstellung, dass der in einer neuen Definition vorgesehene Programmbezug von Druckwerken und Mediendiensten der Anstalten um das Kriterium der Ausschließlichkeit ergänzt wird. Doetz: „Erst hierdurch wird sichergestellt, dass nur solche Druckwerke und Mediendienste veranstaltet werden dürfen, die einen direkten Bezug zum Inhalt eines tatsächlich ausgestrahlten Programms aufweisen. So kann vor allem die Möglichkeit einer Quersubventionierung der gebührenfinanzierten Hauptangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch über nicht ausschließlich programmbezogene Druckwerke und Mediendienste generierte Erlöse verhindert werden.“

Auf vollständige Ablehnung dagegen trifft der Vorschlag der Chefs der Staats- und Senatskanzleien, im Rahmen des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrages eine ‚Radio-Quote’ zu Lasten der privaten Rundfunkanbieter festschreiben zu wollen. „Privaten Hörfunkveranstaltern kann nicht per Gesetz vorgeschrieben werden, in welchem Umfang sie neue deutschsprachige Musik in ihren Programmen zu spielen haben. Unabhängig davon, dass eine solche gesetzliche „Radio-Quote“ einen unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich verankerte Programmhoheit darstellt, ist sie auch der falsche Weg, um Newcomer und deutschsprachige Musik zu fördern,“ so Doetz weiter.

Die dringend erforderliche Rechtssicherheit für private Programmanbieter im Hinblick auf eine erfolgreiche Digitalisierung der Übertragungswege soll auch im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unberücksichtigt bleiben. Doetz: „Für einen gesicherten Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung sind Rahmenbedingungen erforderlich, die die heute bestehende Angebotsvielfalt im privaten Rundfunk nicht gefährden. Die Politik ist aufgerufen, hierfür spätestens mit der Verabschiedung des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages Sorge zu tragen!“ Die Aufnahme von Bestimmungen, wie etwa die eines Entbündelungs- und Vermarktungsverbotes, ist aus Sicht der VPRT-Mitglieder nicht zuletzt wegen der aktuellen Planungen der Kabelnetzbetreiber im Hinblick auf einen Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung zwingend erforderlich. Ein solches Verbot soll sicherstellen, dass die Entbündelung und Vermarktung von Programmsignalen durch den Kabelnetzbetreiber nur mit Zustimmung des jeweiligen Programmveranstalters erfolgen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Stromstr. 1, 10555 Berlin Telefon: 030/39880-0, Telefax: 030/39880-148

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