Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

VPRT zur Verhandlung des Gebührenverfahrens von ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe muss Chance zu Grundsatzurteil nutzen / Verfahren zur Gebührenfestsetzung entspricht nicht mehr den verfassungsgemäßen Vorgaben und den Anforderungen der multimedialen Welt / Public-Value-Gedanke muss Leitmotiv für Gebührenlegitimation von neuen Angeboten werden

(Berlin) - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat sich vor der mündlichen Verhandlung am kommenden Mittwoch (02. Mai 2007) beim Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von ARD, ZDF und DLR gegen das letzte Verfahren der Bundesländer zur Festsetzung der Rundfunkgebühr für eine grundsätzliche Reform des Modells zur Gebührenfestsetzung ausgesprochen. Der VPRT wird in der Verhandlung am Mittwoch durch Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur von der Universität Hamburg vertreten.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz: „Das derzeitige Gebührenfestsetzungsverfahren bedarf einer grundlegenden Reform – es entspricht nicht mehr den verfassungsmäßigen Vorgaben. Fehler bei der Bedarfsanmeldung durch mangelnde Binnenkontrolle in den Anstalten können durch die Prüfung der KEF nicht mehr korrigiert werden. In Verbindung mit der unzureichenden Auftragsdefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsteht ein `Teufelskreis´, der den Anforderungen an eine positive Rundfunkordnung nicht mehr gerecht wird. Die Anstalten können ihr Wachstum in neue Märkte praktisch selbst bestimmen. Dagegen sollte das Gericht ein Signal setzen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt Mitte der 90er Jahre in Rundfunkfragen entschieden.

„Die zuständige Kammer hat nun auf absehbare Zeit die einmalige Chance, den mit der Digitalisierung einhergehenden wesentlichen Umbrüchen in der Medienlandschaft Rechnung zu tragen. Neben einer präziseren Aufgabenbeschreibung kann es auch auf eine verfahrenstechnische Absicherung hinwirken“, so Doetz weiter.

Der VPRT schlägt hierzu eine „Kollisionsordnung“ des dualen Rundfunkmodells vor, in dem auch ein „Public Value“-Test für neue Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enthalten ist. Damit können sowohl die Auswirkungen neuer öffentlich-rechtlicher Angebote auf die private Medienwirtschaft als auch die Gemeinwohlverantwortung von ARD und ZDF gegenüber dem Gebührenzahler überprüft werden. Auch nach der Entscheidung aus Brüssel aus der letzten Woche müssen neue gebührenfinanzierte Dienste ein bestimmtes Legitimationsverfahren durchlaufen, in dem erstmalig marktrelevante Auswirkungen geprüft werden. Dieser Ansatz müsse auch bei der Frage des Gebührenfestsetzungsverfahren umgesetzt werden, so Doetz. „Nur so können wir eine transparente Diskussion darüber führen, was ARD und ZDF im Digitalen leisten müssen und was der Markt schon anbietet. Die Binnenkontrolle oder die Selbstverpflichtungen der Anstalten sind dafür kein taugliches Mittel.“ Letztlich gelte es, nach der aktuellen Entscheidung der EU-Kommission aus Brüssel einem Missverständnis bei ARD und ZDF vorzubeugen: „Mitnichten ist es so, dass alles, was die Kommission in ihrer aktuellen Entscheidung für nicht beihilferechtswidrig hält, nach deutschem Rundfunk- und Verfassungsrecht automatisch zulässig ist“.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) Hartmut Schultz, Pressesprecher Stromstr. 1, 10555 Berlin Telefon: (030) 39880-0, Telefax: (030) 39880-148

(sh)

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