Pressemitteilung |

VW-Skandal - Was sollte man als betroffener Verbraucher wissen?

(Dieburg) - Wie mittlerweile hinreichend bekann ist, hat VW die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen manipuliert und muss nun mit Strafzahlungen in mehrfacher Milliardenhöhe rechnen. Betroffen sind die Fahrzeuge mit Motoren des Typs EA 189. Der BSZ e.V. hat dazu bereits umfangreich berichtet.

Der Konzern hat die Manipulation inzwischen zugegeben. Weltweit sind wohl etwa 11 Millionen Fahrzeuge betroffen. VW hat mitgeteilt, dass nun im dritten Quartal EUR 6,5 Milliarden zurückgestellt werden. Nach dieser Gewinnwarnung vom 22.09.2015 stürzte die Aktie zwischenzeitlich um bis zu 24,2 Prozent auf EUR 101,35 ab. Heute liegt sie bei EUR.... Vergleichsweise notierte das Papier vor der Aufdeckung des Betrugs immerhin noch bei rund EUR 160,00. Dies ist ein Verlust von mehr als 40 Prozent seit Bekanntwerden, Tendenz fallend. Der Schaden für die Aktionäre ist ganz offensichtlich gewaltig. Aber auch Händler und Autobesitzer sind betroffen.

Der BSZ e.V. hat für seine betroffenen Mitglieder und die, die es noch werden möchten genauer nachgefragt:

"Aktionäre können Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen", teilt uns Rechtsanwalt Damun Dadkhah von der Wirtschaftskanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner aus Frankfurt am Main mit. Die Konzernführung habe wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Dabei sei gar nicht so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden könne. Es reiche bereits aus, zurechnen zu können, dass ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab. Spätestens im Mai habe Volkswagen in der Pflicht gestanden ihre Anleger zu warnen, denn da habe die amerikanische Umweltbehörde mit den Ermittlungen in dieser Sache begonnen.

"Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen", führt RA Dadkhah weiter aus. "Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen." Käufer hätten vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele hätten sich gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher sei zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen habe, zu bedenken bliebe aber, dass das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen werde und damit das Auto schlichtweg weniger wert sei, argumentiert RA Dadkhah.

RA Dadkhah ist der Auffassung, dass es realistischerweise nicht darauf ankäme auf einem langen Klagewege bis zum Ende zu prozessieren. Sicherlich würde vieles auf dem Vergleichswege geregelt. Wichtig sei deshalb, gut strukturiert vorzugehen und vor etwaigen Klagen mit vielen Sammelanspruchsschreiben bereits Druck aufzubauen. Die Rechnung sei dabei einfach. Je höher der Schaden und je größer der Kreis der potenziellen Kläger, desto höher sei die Chance, zu einer schnellen außergerichtlichen Einigung zu kommen. Die aktuellen Dimensionen der öffentlichen Empörung würden die Höhe etwaiger Vergleichssummen begünstigen. "Wer was vom Kuchen abhaben will, sollte jetzt handeln, dabei aber nicht voreilig sein", rät RA Dadkhah. Es gelte an den richtigen Schrauben zu drehen, um genug aber nicht zu viel Druck auszuüben.

Betroffene Autobesitzer, Händler, Verkäufer, Aktienbesitzer, sollten sich nicht von den üblichen Sonntagsreden beeinflussen lassen, sondern ihren Schaden geltend machen. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ) Pressestelle Groß-Zimmerner-Str. 36a, 64807 Dieburg Telefon: (06071) 823780, Fax: (06071) 23195

(dw)

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