Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Verbändevereinbarung Strom: „Erstmals echte Chance für Wettbewerb um Privatkunden“

(Berlin) – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die am 13. Dezember verabschiedete Verbändevereinbarung zur Nutzung der Stromnetze begrüßt. Die zwischen den Verbänden der Stromwirtschaft und der Industrie erzielte Vereinbarung wird den Wechsel des Stromversorgers für private Verbraucher wesentlich erleichtern. „Damit bekommt der Wettbewerb um private Stromkunden erstmals eine echte Chance,“ sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Der vzbv kritisierte jedoch, dass die Verbändevereinbarung noch keine wirkliche Transparenz bei den Kosten der Netznutzung bringt.

Konkret bedeutet die Vereinbarung, dass die Stromversorger auf gesonderte Entgelte beim Wechsel zu einem neuen Stromlieferanten verzichten. Diese Zusage gilt bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung. Der vzbv hält gemeinsam mit den Kartellbehörden derartige gesonderte Wechselentgelte für wettbewerbswidrig.

Zweiter Pluspunkt für die Verbraucher: Wer seinen Stromlieferanten wechseln will, kann künftig mit dem neuen Anbieter einen sogenannten All-inclusive-Vertrag abschließen, der die Stromlieferung und die Netznutzung umfasst. Bisher war der Wechsel häufig dadurch erschwert worden, dass die Versorger auf separaten Verträgen mit den Endverbrauchern über die Netznutzung bestanden. Dies ist durch die Vereinbarung nunmehr ausgeschlossen. „Die den Wettbewerb außerordentlich erschwerende Behinderung des Lieferantenwechsels hat damit ein Ende,“ so vzbv-Vorstand Edda Müller.

Von den rund 40 Millionen Privathaushalten hatten seit 1998 weniger als drei Prozent den Stromlieferanten gewechselt. Die Zahlen belegen, dass ein echter Wettbewerb auf dem Strommarkt bisher nicht stattfand.

Der Dachverband der deutschen Verbraucherverbände kritisierte, dass die Verbändevereinbarung noch keine wirkliche Kostentransparenz in Hinblick auf die Netznutzung bedeutet. Die Einordnung der Netzbetreiber in vergleichbare Gruppen in Bezug auf regionale Strukturen sei erst ein bescheidener Schritt zur Prüfung der Angemessenheit der Nutzungsentgelt und in Richtung von mehr Kostentransparenz.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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