Pressemitteilung | Verband der Privaten Hochschulen e.V. (VPH)

Verband der Privaten Hochschulen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vergabe der Medizinstudienplätze

(Heidelberg) - Das Vergabeverfahren für Studienplätze in Medizin ist nur teilweise mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Nach Ansicht der Richter ist der Numerus Clausus in Teilen unvereinbar mit dem Grundgesetz. Außerdem muss man beachten, dass die Noten in den Bundesländern nicht vergleichbar sind.

Prof. Klaus Hekking, Vorstandsvorsitzender des VPH bewertete das Urteil als notwendig: " Man könnte das Bewerbungsverfahren der privaten Hochschulen als Beispiel für eine erfolgreiche Studienplatzvergabe nehmen. Ausschlaggebend sind nicht die Abiturnoten, letztlich zählt die Persönlichkeit des Bewerbers insgesamt."

Bei privaten Hochschulen werden statt Numerus Clausus Bewerbungsgespräche und vorangegangene Praktika bewertet. Häufig werden eigene Kompetenztests oder sogenannte Assessment-Center, also mehrstufige Prüfungsverfahren eingesetzt um eine gerechte Studienplatzvergabe zu ermöglichen.


Der VPH vertritt 71 Mitgliedshochschulen und engagiert sich insbesondere für einen fairen Wettbewerb im Hochschulwesen, Autonomie der Hochschulen und die Entwicklung transparenter Kriterien zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Forschung.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Privaten Hochschulen e.V. (VPH) Thomas Halder, Geschäftsführer Bonhoefferstr. 1, 69123 Heidelberg Telefon: (06221) 883616, Fax: (06221) 883641

(wl)

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