Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)

Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis beibehalten

(Berlin) - Die Verbände BDWi, bft, GDM, IVD und HAMM lehnen den Vorschlag der Monopolkommission zur Abschaffung des Verbotes des Verkaufs unter Einstandspreis ab. Stattdessen muß die bisherige Regelung gestärkt und praktikabler gestaltet werden.

„Dazu muß eine Beweislastumkehr nach dem Vorbild des österreichischen Kartellgesetzes geschaffen werden und die konzerninternen Verrechnungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Ein effektiver Schutz für die schwächeren Marktteilnehmer ist dringend erforderlich“, fordert BDWi-Präsident Werner Küsters.

Bislang stehen zum Beispiel die lokalen Händler und Dienstleister in den Mineralölmärkten einem Oligopol von internationalen Herstellern gegenüber, die auch direkt oder indirekt an den Endverbraucher verkaufen. So sind in der Vergangenheit mittelständische Unternehmen der Mineralölindustrie wiederholt der Situation ausgesetzt gewesen, an Raffinerien höhere Preise z.B. für Benzin und Dieselkraftstoffen bezahlen zu müssen, als die Raffineriegesellschaften an ihren eigenen Tankstellen vom Endverbraucher forderten.

Beispielhaft ist aber auch der Medienmarkt. Es ist gängige Praxis, daß Filme und Musik-CDs als Lockvogelangebote genutzt werden, um den Kunden letztendlich andere Waren zu verkaufen. Dadurch wurden in der Vergangenheit kleinere Händler und Dienstleister massiv geschädigt. Videotheken fällt es aufgrund des geringen Preisabstandes immer schwerer, Medien zu regulären Preisen zu vermieten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10

(sk)

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