Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Verbraucher vor Gericht gegen Sparenergie erfolgreich / Untergeschobene Verträge nicht einfach akzeptieren

(Leipzig) - Im Streit um einen untergeschobenen Energielieferungsvertrag der Sparenergie GmbH aus Dresden hat sich der erste Verbraucher vor Gericht durchgesetzt. "Wer einen Vertrag einfach untergeschoben bekommen hat oder während des Vertragsschlusses getäuscht wurde, sollte sich juristisch zur Wehr setzen", empfiehlt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen, der weiß, dass ähnliche Fälle aktuell viele Sachsen beschäftigen.

Im konkreten Fall wurde der 84-jährige Schwiegervater eines Herrn aus Oederan durch das Unternehmen in einem für ihn ungünstigen Vertrag gedrängt. Der ältere Herr zahlte bis dahin als ehemaliger Angestellter des örtlichen Stromversorgers nur die Grundgebühren. Ein Stromanbieterwechsel kam für ihn daher nie in Betracht. Dennoch besuchte ihn eine Vertreterin der Sparenergie GmbH, weil sie angeblich prüfen wollte, ob er seine Stromkosten senken kann. Dem betagten Schwiegervater war nicht bewusst, dass er durch die Unterzeichnung des Formulars einen Stromanbieterwechsel in Gang setzte.
"Ältere Verbraucher lassen sich leider oft überrumpeln, wenn ihnen ein freundlicher Vertreter an der Haustür etwas andrehen will", so Hummel.

Als der Betroffene die Mitteilung über den monatlichen Abschlag vorfand, versuchte der Schwiegersohn als Bevollmächtigter mehrfach vergeblich den Vertrag zu widerrufen. Die Sparenergie GmbH verlangte weiter die monatlichen Abschläge und versuchte die angeblich offenen Forderungen einzuklagen. Aus Angst, dass die Stromversorgung eingestellt würde, zahlte der Schwiegervater zunächst unter Vorbehalt die geforderte Gesamtsumme von 435 Euro. Während der gerichtlichen Auseinandersetzung erhob der Verbraucher Widerklage, um die gezahlte Summe zurückzufordern. Mit einem Urteil des Amtsgerichts Freiberg (Aktenzeichen 3 C 346/15) bekam der Betroffene die 435 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Der Anwalt des Dresdner Unternehmens war vor Gericht nicht erschienen und ging auch anschließend nicht gegen das Urteil vor. Es ist rechtskräftig.

Verbraucher, die gegen unterschobene Verträge vorgehen möchten, können sich durch die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter 0341-6962929 vereinbart werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826

(dw)

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