Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Verbraucherinformationsgesetz: An der Wurzel vorbei!

(Berlin) - Die Lebensmittel- und Gammelfleischskandale der jüngeren und älteren Vergangenheit sind hierzulande noch allen gut im Gedächtnis. Verbraucherschutz hat Konjunktur. Der Bundestag berät derzeit über das „Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen“ (Verbraucherinformationsgesetz – VIG). Danach soll jeder Verbraucher einen Anspruch auf „freien Zugang“ zu vorhandenen Behördeninformationen über Produkte aus dem Lebens- und Futtermittelbereich erhalten. Außerdem können die Behörden die Öffentlichkeit selbst informieren. Mehr Transparenz soll das Gesetz bringen – bringt es diese, oder bringt es nur weitere Bürokratie?

Effizienter Schutz bereits gewährleistet
Das geltende Recht, insbesondere das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch vom September 2005, bietet bereits ein umfangreiches Handlungsinstrumentarium zum Schutz vor schädlichen Lebensmitteln. Es regelt, dass die zuständige Behörde über gefährliche Produkte und deren Hersteller informieren kann, wenn dies zur Gefahrenabwehr geeignet ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seinen Entscheidungen zum Glykolskandal im Jahr 2002 festgestellt, dass es Aufgabe der Bundesregierung ist, die Öffentlichkeit rechtzeitig über Krisen im Agrar- und Lebensmittelbereich schnell und sachgerecht zu informieren.

Falsche Informationen wirken wirtschaftlich verheerend
Für Unternehmen besonders heikel ist die Bekanntgabe von Behördeninformationen während der Dauer von laufenden Verwaltungsverfahren, d.h., bevor eine etwaige Gefahrenlage überhaupt festgestellt wurde. Dabei müssen die Informationen noch nicht einmal sachlich richtig und verständlich aufbereitet sein. Die Gefahr, dass falsche und missverständliche Informationen in der Öffentlichkeit verbreitet werden, ist groß. Für Unternehmen könnte dies das wirtschaftliche Aus bedeuten. Ganze Branchen könnten ökonomischen Schaden erleiden, ohne dass es hierfür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Etwaige Haftungsansprüche der Unternehmen gegenüber der Behörde sollen jedoch ausgeschlossen sein.

Kein Schutz vor weiteren Skandalen
Weiteren Schutz bietet der Gesetzentwurf nicht. Mit dem Gesetz erhält der einzelne Verbraucher einen Informationsanspruch gegenüber Behörden über die dort vorhandenen Informationen – und zwar auf schriftliche Anfrage und kostenfrei. Vermieden werden Lebens- oder Futtermittelskandale damit allerdings auch zukünftig nicht. Die Wurzel des Problems liegt im mangelnden Vollzug. Es müssten mehr Lebensmittelkontrolleure konsequenter zur Tat schreiten.

Forderungen der IHK-Organisation
Der DIHK fordert vor diesem Hintergrund gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden:

1. Verbraucher nicht durch verfrühte, ungeprüfte Informationen zu verunsichern,
2. keine Auskünfte über nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren zuzulassen,
3. Informationen, auf deren Zugang ein Anspruch bestehen soll, bei Bedarf sachgerecht aufzubereiten,
4. die Richtigkeit von offen gelegten Informationen sicherzustellen,
5. die Öffentlichkeit nur im Falle einer echten Gefährdungslage vorzeitig zu informieren und
6. keinen gesetzlichen Informationsanspruch gegenüber Unternehmen zu verankern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Ute Brüssel, Pressesprecherin Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000

(bl)

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