Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Verbraucherpolitisches Forum: Konsequent neue Wege in der Lebensmittelkennzeichnung

(Berlin) - Neue Wege in der Lebensmittelkennzeichnung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert. "Die Lebensmittelkennzeichnung alten Stils ist in der Sackgasse", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Wir brauchen eine Neuausrichtung mit den Zielen: Aussagekraft, Verständlichkeit, Verlässlichkeit und Glaubhaftigkeit der Kennzeichnung", sagte Edda Müller beim Verbraucherpolitischen Forum des vzbv anlässlich der Grünen Woche. Damit die Verbraucher durch bewusste Kaufentscheidungen ihren Beitrag zur Agrarwende leisten und somit ihrer Verantwortung gerecht werden könnten, brauchen sie umfassende und verständliche Informationen.

"Der Verbraucher hat ein Recht zu erfahren, wie hoch der Anteil einzelner Lebensmittelbestandteile ist, ob allergene Stoffe enthalten sind oder wo und wie ein Lebensmittel erzeugt und verarbeitet wurde." Eine vom vzbv in Auftrag gegebene Studie bestätigte, dass Verbraucher dieses Mehr an Information auch wirklich einfordern. Eine klare, ehrliche Kennzeichnung sei Voraussetzung, damit sich eine hohe Produktqualität sowohl für die Produzenten als auch für die Verbraucher lohnt.

Als positiv bewertet der vzbv die Pläne der EU-Kommission zur Reform der Lebensmittelkennzeichnung. "Die geplanten Regelungen zur Kennzeichnung von angereicherten Lebensmitteln, zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln oder zur Kennzeichnung der wichtigsten Allergene sowie die geplante Revision der Nährwertkennzeichnung bedürfen zwar teils noch einiger Nachbesserungen, sind aber ein großer Schritt in Richtung verbesserter Information", so Edda Müller. Darauf dürfe man sich jedoch nicht ausruhen. Es sei nun Sache von Bundesverbraucherministerin Renate Künast, in Europa und national die richtigen Weichen zu stellen. Dies müsse jedoch konsequenter geschehen als etwa bei den Regelungen zur Kennzeichnung und zum Anbau von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Gerade bei irreführenden oder falschen Werbeaussagen gebe es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, wie zum Beispiel die Einbeziehung eines Verbots gesundheitsbezogener Aussagen für Lebensmittel, die ein ungünstiges Nährwertprofil haben (z.B. Süßigkeiten).

Zentrale noch offene Punkte, damit sich Verbraucher bewusst für oder gegen ein Lebensmittel entscheiden können, sind aus Sicht des vzbv:

- wahrhaftige Angaben zur Herkunft eines Produktes: Es kann nicht sein, dass ein Produkt nur in Deutschland verpackt wird und dann den Stempel "Made in Germany" erhält.

- Angaben zur Wirtschafts- und Haltungsformen:Wie bei Legehennen sollte auch bei anderen Nutztieren die Angabe der Haltungsform verpflichtend sein.

- die Wahrhaftigkeit der Verkehrsbezeichnungen: Ein Erdbeerjoghurt mit lediglich Spurenelementen von Erdbeeren darf es nicht mehr geben.

- die Kennzeichnung allergener Inhaltsstoffe: Etwa 8 Prozent der Kinder und 2,4 Prozent der Erwachsenen leiden in Deutschland unter einer Lebensmittelallergie. Die Änderung der EU-Etikettierungs-Richtlinie muss bis November 2004 in deutsches Recht umgesetzt werden.

- die Kennzeichnung loser Ware: Im Frühjahr soll ein erster Verordnungsentwurf zur Diskussion gestellt werden.

- die uneingeschränkte Kennzeichnung von Genprodukten: Außer Haus verzehrtes Essen und Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden, sind bisher von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

- die Einführung einer obligatorischen Nährwertkennzeichnung: Nur so kann der Verbraucher eine Auswahl nach seinen Bedürfnissen treffen.

- die Einrichtung kostenfreier Firmenhotlines oder Websites sowie die Angabe einer aussagekräftigen Adresse oder Telefonnummer des Herstellers auf jedem Produkt; nur so kann sich der Kunde auf der Suche nach relevanten Zusatzinformationen an das Unternehmen wenden.

- die Verabschiedung eines Verbraucherinformationsgesetzes: Es ist Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen zur umfassenden und wahrhaftigen Information verpflichtet werden.

Damit dem Verbraucher die nötigen Informationen zugänglich gemacht werden, fordert der vzbv überdies neue Wege der Informationsübermittlung und schlägt unter anderem die Einrichtung zusätzlicher Scannersysteme im Geschäft vor. "So erreichen wir, dass das Etikett nicht überfrachtet wird und die Verbraucher sich trotzdem informieren können", sagte Edda Müller. Diese Informationen könnten in Einzelhandelsgeschäften auch durch schriftliche Produktinformationen in einer Kladde oder einem Ordner vermittelt werden. Dies habe sich unter anderem im Brot- und Backwarenbereich seit 1997 bewährt. Für Restaurants oder Kantinen schlägt der vzbv eine "Fußnotenlösung" vor.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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