Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln / Getäuschte Verbraucher sind Billig-Preis-Nachfrager von morgen

(Berlin) - Ein Maßnahmenbündel zur Beendigung der Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln hat der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv zum Auftakt der Internationalen Grünen Woche in Berlin gefordert. "Schönfärbende Worte und Kennzeichnungen vermitteln das gewisse Extra, halten aber oft nicht, was sie versprechen", so Edda Müller, Vorstand vzbv, in Berlin. Die steigende Zahl von Verbrauchern, die beim Lebensmittelkauf auf besondere Qualitäten Wert legen, werden mit leeren Versprechungen, missverständlichen Produktnamen und unklaren Kennzeichnungen in die Irre geführt.

"Dies leistet der Schnäppchenmentalität der Verbraucher beim Lebensmittelkauf Vorschub", so Edda Müller. "Die weit verbreitete Verbrauchertäuschung vermittelt die Illusion, dass wir sämtliche Lebensmittel zu Discount-Preisen bekommen können." Getäuschte und verunsicherte Verbraucher, die eigentlich das Besondere suchen, würden zu Billig-Preis-Nachfragern von morgen. Leidtragende seien die redlichen Anbieter und Produzenten, die ihre Ware "authentisch" produzieren und ausloben.

Die steigende Nachfrage nach Produkten mit exklusiver oder besonderer Qualität hat zur Folge, dass immer mehr Produzenten und Händler versuchen, ihre Produkte durch besondere Qualitäten vom durchschnittlichen Produkt abzuheben. Dabei halten nicht alle Produkte, was sie versprechen. So nutzen viele Lebensmittelproduzenten die zu weiten Maschen des Gesetzes, andere schießen durch bewusste Falschetikettierungen über die gesetzlichen Grenzen hinaus. "Eine regionale Spezialität kommt häufig gar nicht aus der Region , ein "Premiumlachs" ist oft nichts anderes als Standardware und "aus eigener Herstellung" heißt nicht unbedingt selbst gemacht", so Edda Müller.

Der vzbv präsentierte eine Liste mit zahlreichen Beispielen von Verbrauchertäuschung (s. Dokumentendownload). Ein Maßnahmenbündel soll helfen, die Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln zu beenden. Daher fordert der vzbv die Bundesregierung und die Länderregierungen auf:

- sich auf EU-Ebene für eine Abschaffung der EU-Rechtsvorschrift geschützte geografische Angabe (g.g.A) in der gegenwärtigen Form einzusetzen. Das Zeichen kann an Produkte vergeben werden, die in einem begrenzten Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt werden.
- sich gleichzeitig für Nachbesserungen bei der Vergabe des Zeichens einer garantierten traditionellen Spezialität (g.t.S) stark zu machen; damit die traditionelle Zusammensetzung eines Produkts oder eines traditionellen Herstellungsverfahrens auch belohnt wird, müssen die Kriterien verschärft werden (Bsp. Mozzarella: Das Original macht nur noch 15 Prozent der Produktion aus).
- das Lebensmittelrecht konsequent in Hinblick auf nicht geeignete Produktdefinitionen (Beispiel Rohmilchkäse) und Verkehrsbezeichnungen zu durchforsten und einen Maßnahmenplan zur Beseitigung missbräuchlich verwendeter Bezeichnungen vorzulegen.
- die staatlichen Überwachungseinrichtungen auszubauen und stärkere Kontrollen zu veranlassen, um illegale Machenschaften frühzeitig unterbinden zu können. Zu gering ist derzeit das Risiko der Entlarvung und die Strafe für bewusste Verbrauchertäuschung. Insbesondere sollten anerkannte Sachverständige stärker zur Kontrolle sensorischer Fehler eingebunden werden, um Falschetikettierungen aufzudecken.
- sich für EU-weite Vermarktungsnormen in der Tierhaltung einzusetzen, die auch die Art der Tierhaltung beschreiben. Bisher existieren Vermarktungsnormen, die eine artgerechtere Haltungsform definieren, lediglich für die Geflügelzucht. Undefinierten Aufzuchtsbedingungen wie "kontrollierte Tierhaltung" oder "Bäuerliche Aufzucht" müssen unterbunden werden.

Im Dokumentendownload finden Sie ein Hintergrundpapier mit Beispielen von Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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