Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Verbraucherzentrale Bundesverband protestiert gegen gesetzlichen Schutz der Stromnetzmonopole

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die geplante Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die damit verbundene Verrechtlichung der Verbändevereinbarung II plus scharf kritisiert. "Dadurch würde die Liberalisierung des Strommarktes zurückgedreht und der Wettbewerb stark beeinträchtigt", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die Zeche dafür würden die Verbraucher in Form überhöhter Strompreise zahlen. Zudem sei es unter demokratischen Gesichtspunkten höchst zweifelhaft, wenn eine umstrittene privatrechtliche Vereinbarung zwischen Stromwirtschaft und Industrie "gesetzliche Weihen" erhielte. Der vzbv appelliert an die Abgeordneten des Bundestages, einer Änderung des EnWG nicht zuzustimmen. Die Neuregelung soll am 17. Mai 2002 verabschiedet werden. Zu der Anhörung vom 13. Mai 2002 vor dem Wirtschaftsausschuss wurden Verbrauchervertreter nicht eingeladen. Daher hat der vzbv am 10. Mai den Mitgliedern des Ausschusses eine ausführliche Stellungnahme zukommen lassen.

Durch die geplante Änderung des EnWG würden die von Stromwirtschaft und Industrie getroffenen Regelungen über die Nutzung der Stromnetze und ihre Preise per Gesetz abgesichert. "Der Staat würde privatwirtschaftlich kalkulierten hohen Monopolpreisen nicht nur seine Zustimmung geben, sondern diese auch noch gesetzlich festschreiben", so Müller. Konkret sieht der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, dass
* die Durchleitungsbedingungen "guter fachlicher Praxis entsprechen" müssen,
* das Kriterium der "guten fachlichen Praxis" gesetzlich "vermutet" wird, sofern die Bestimmungen der ausgehandelten Verbändevereinbarung II plus eingehalten werden,
* der Anwendungsbereich der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht weitgehend eingeschränkt wird.

Dadurch würde, so Müller, die kostengünstige Versorgung der privaten Verbraucher als eine zentrale Zielsetzung der Liberalisierung des Strommarktes verhindert und der Marktzutritt für neue Anbieter weiter erschwert. Der vzbv fordert transparente und nachvollziehbare Preise für die Netznutzung. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Deutschland diese Preise mit einem Anteil von etwa 70 Prozent an den Gesamtstrombezugskosten der privaten Verbraucher zu buche schlagen, sei dies besonders wichtig. Als in sich widersprüchlich bezeichnete Müller die vorgesehene Einführung des Sofortvollzugs kartellrechtlicher Verfügungen. "Wenn das Gesetz die Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörde mit gleichem Atemzug einschränkt, läuft die Möglichkeit des Sofortvollzugs ins Leere". Der Netzmonopolist könne sich der Preiskontrolle der Kartellbehörden mit einem Testat des eigenen Wirtschaftsprüfers entziehen.

Die ausführliche Stellungnahme des vzbv, die am 10. Mai dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zugestellt wurde, ist unter www.vzbv.de abrufbar oder in der Pressestelle des vzbv (presse@vzbv.de ) erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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