Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Verdrängungswettbewerb und Kapitalvernichtung der Telekom ein Ende setzen

(Köln) - Bundesregierung und Regulierer müssen klare Zeichen setzen, damit die gigantische Geldvernichtung durch den kompromiss- und beispiellos teuren Verdrängungswettbewerb des Ex-Monopolisten Deutsche Telekom AG (DTAG) endlich beendet wird. In seinem Kampf, weiter einen Marktanteil von 97 Prozent bei den Kundenanschlüssen zu behalten, verzichtet der Ex-Monopolist immer mehr auf eigene Marge und gerät durch seine Dumpingstrategien selbst immer weiter in die roten Zahlen. Dies trifft die eigenen Aktionäre ebenso wie die Wettbewerbsunternehmen.

"Wir brauchen endlich einen Wettbewerb mit der DTAG, der auf kommerzieller Partnerschaft und nicht auf Kapitalvernichtung und Verdrängung beruht", fordert Dr. Joachim Dreyer, Präsident des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM).

Von überragender Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Telekommunikationsmarkts ist daher das aktuelle Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) zum Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) 2000/2001 sowie zum Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei Telekommunikation und Post 2001: Unsicherheit und Stillstand", das es bis zum Freitag zu kommentieren galt.

Mit diesem Eckpunktepapier reagiert das Wirtschaftsministerium erstmalig auf die warnenden Aussagen der Monopolkommission zum deutschen Telekommunikationsmarkt sowie auf die Einschätzung der Regulierungsbehörde in ihren Berichten aus dem Jahre 2001. Einbezogen in die BMWi-Überlegungen werden auch die neuen Richtlinien der Europäischen Union zur anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Der VATM hat in seiner am 24. Mai 2002 dem BMWi überreichten Stellungnahme klare Vorschläge und Forderungen unterbreitet, die sich im Wesentlichen in folgende Punkte zusammenfassen lassen:

Die Regulierung des Ex-Monopolisten darf nicht aufgeweicht werden

Das BMWi kommt zwar in Übereinstimmung mit der RegTP und der Monopolkommission zu dem Ergebnis, dass in weiten Bereichen des TK-Marktes noch nicht von funktionsfähigem Wettbewerb gesprochen werden kann, betont dann aber einseitig die Möglichkeiten für einen Regulierungsabbau. Zudem hält das BMWi Regulierung lediglich für den Markteintritt für erforderlich. Danach unterliege der Markt aber den gleichen Bedingungen wie andere Branchen auch.

Dies ist nach Auffassung des VATM eine fatale Fehleinschätzung. Denn es handelt sich bei einem ehemaligen Monopolmarkt nicht um einen für alle Teilnehmer unter gleichen Bedingungen gewachsenen Markt, der dann den regulierenden Kräften des Wettbewerbs unterliegt. Vielmehr ist für die Herbeiführung von Wettbewerb in einem ehemals vom Monopol geprägten Markt die Regulierung der Normalfall und nicht die Ausnahme.

Keine Rückführung der Ex-ante-Regulierung

Angesichts der bisherigen Wettbewerbsentwicklung ist für den VATM die effiziente Ex-ante-Regulierung des ehemaligen Monopolisten unverzichtbar und muss dem nationalen Regulierer vom Gesetzgeber weiterhin verpflichtend vorgegeben werden. Das BMWi unterschlägt bei seiner Beurteilung die Warnungen der Monopolkommission, die eine Rückführung der Regulierung selbst in den Bereichen, in denen der Wettbewerb bereits Fuß gefasst hat, nur mit flankierenden Maßnahmen für möglich hält. Zu Unrecht verlagert das BMWi- unter Berufung auf Vorgaben der EU - das Eingriffsermessen gegenüber dem Ex-Monopolisten auf die Regulierungsbehörde und weicht dadurch die heutigen klaren gesetzlichen Regelungen auf.

Regulierung der Vorprodukte des Incumbent allein kann Verdrängungswettbewerb nicht wirksam verhindern

Durch die alleinige Regulierung der Vorprodukte, die der Ex-Monopolist den Mitbewerbern zur Verfügung stellen muss, können - wie vom BMWi in Erwägung gezogen - massives Preis-Dumping und wettbewerbsschädigende Produktbündelungen gegenüber dem Endkunden nicht effektiv verhindert werden. Dies zeigen eindringlich die Erfahrungen der letzten vier Jahre seit der Liberalisierung in Deutschland. Der Regulierungsbehörde ist es bis heute nicht gelungen, wettbewerbskonforme Vorproduktpreise für das Ortsnetz durchzusetzen. Preis-Dumping im DSL-Markt oder Bündelprodukte wie bei den XXL-Tarifen konnten nicht schnell und effizient verhindert werden. Eine Rückführung der Regulierung ist nach Meinung des VATM damit allenfalls theoretisch möglich und wird der Praxis in Deutschland nicht gerecht.

Bereitstellung und Qualität der Vorprodukte müssen deutlich verbessert werden

Um den Wettbewerbern eine faire Chance zu geben, auf dem Markt zu bestehen, ist es wichtig, dass ihnen vom marktbeherrschenden Unternehmen entbündelte Vorprodukte rechtzeitig und auf allen Wertschöpfungsebenen zur Verfügung gestellt werden. Dafür muss eine durchsetzungsstarke Regulierungsbehörde Sorge tragen. Die Erfahrungen mit Bündelprodukten, Preisdumping und Sonderrabatten hat gezeigt, dass es unverzichtbar ist, den Wettbewerbern den Zugang zu entsprechenden Vorprodukten zu gewährleisten, bevor der Ex-Monopolist ein Produkt auf den Markt bringen darf.

Die Qualität der Vorleistungsbereitstellung wird vom BMWi in Übereinstimmung mit der Monopolkommission zu Recht als Problembereich erkannt. Die verzögerte oder unzureichende Bereitstellung von Vorleistungen hat die Wettbewerber in der Vergangenheit vor massive Probleme gestellt.

Erkannte Regulierungsdefizite müssen schon vor der TKG-Novellierung beseitigt werden

Als Lösung für die schlechte Bereitstellungssituation nennt das BMWi ein Qualitätsmonitoring, um Missbrauchsfälle frühzeitig erkennen zu können. Auch die Vorgabe von Qualitätszielen und die Einführung eines Sanktionssystems bei Nicht-Einhaltung stellt das BMWi als Lösung vor. Der VATM fordert, dass dieser Problembereich bereits heute mittels einer effizienten und tatkräftigen Regulierung angegangen wird und nicht erst nach Inkrafttreten des neuen TKG.

Sektorspezifische Regulierung muss zukunftssicher und technologieneutral sein

Dort wo der Incumbent beispielsweise durch Produktbündelung seine Marktmacht zunehmend auf andere Wettbewerbsmärkte überträgt, muss der Regulierer auch zukünftig angemessen reagieren können. Immer stärker drängt die Telekom in den Bereich des Datenverkehrs, des Internetzuganges, aber auch des Contents und bietet unter Beteiligung ihrer Töchter weitreichende Produktbündel an. Hier muss der Regulierer eingreifen können und sicherstellen, dass einerseits entbündelte Vorprodukte angeboten werden und andererseits eine technologieneutrale Ex-ante-Preiskontrolle für den Verkehr von Sprache und Daten gewährleistet ist. Der vom BMWi vorgeschlagene Verzicht auf eine solche Preiskontrolle bei Sprache und Daten wäre ungeeignet, dem Marktmachttransfer des Ex-Monopolisten wirksam zu begegnen und würde für den Bereich Sprache sogar hinter der heutigen gesetzlichen Regelung zurückbleiben.

Für eine effiziente und zeitnahe Umsetzung von Regulierungsentscheidungen sind gesetzliche Änderungen unverzichtbar

Um die massive Verzögerungstaktik durch den Ex-Monopolisten wirksam in den Griff zu bekommen, muss der Gesetzgeber Regulierungsverfahren mit Fristen versehen und den Prozessweg analog zum Wettbewerbs- oder Baurecht verkürzen. Damit wird nicht in die Rechte des Incumbent eingegriffen, sondern lediglich das Verfahren vor Gericht wie bei anderen eilbedürftigen Sachverhalten um eine Entscheidungsinstanz verkürzt und so erheblich beschleunigt. Die Überlegungen des BMWi gehen hier in die richtige Richtung.

Andererseits müssen aber auch alle heute schon möglichen Verfahrensbeschleunigungen genutzt werden. Die Erfolgskontrolle der Entscheidungen der RegTP durch diese selbst muss verbessert werden und darf nicht langwierigen Verfahren vor den Zivilgerichten überantwortet werden.

Die komplette Stellungnahme des VATM sowie das Papier der Monopolkommission und die Eckpunkte des BMWi finden Sie im Internet unter www.vatm.de

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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