Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Vereinfachung der EU-Gesetzgebung muss auch den Bereich der Sozialpolitik von unnötigem Ballast befreien

(Berlin) - Die BDA begrüßt die heute (25. Oktober) von der EU-Kommission vorgelegte Mitteilung zur Vereinfachung bereits geltender EU-Gesetzgebung als einen ersten Schritt zur Entschlackung und Vereinfachung des EU-Rechts im Rahmen der Initiative "Better Regulation". Allerdings ist es bedauerlich, dass die EU-Kommission den Bereich sozialpolitischer Überregulierung in der Substanz noch völlig ausgespart hat. Notwendig ist zum Beispiel die Abschaffung viel zu detaillierter und unnötiger bürokratischer sowie oft völlig wirklichkeitsfremder Bestimmungen der Betriebsübergangsrichtlinie und der Bildschirmgeräterichtlinie sowie der Antidiskriminierungsrichtlinien. Entsprechende Vorschläge der Arbeitgeber müssen von der EU-Kommission in einem zweiten Schritt jetzt schnell aufgegriffen werden.

Auch EU-Parlament und Ministerrat müssen mit der EU-Kommission an einem Strang ziehen, um die bestehende Gesetzgebung deutlich zu entschlacken. Dazu gehört der klare Verzicht, zur Entbürokratisierung und Vereinfachung vorgeschlagene Neufassungen von Richtlinien dahingehend zu missbrauchen, den Unternehmen neue und verschärfte Verpflichtungen aufzuerlegen. Das Europäische Parlament hat im Bereich der europäischen Gleichbehandlungsgesetzgebung für Männer und Frauen genau dies versucht und massive Verschärfungen gefordert. Mit diesem Vorgehen beschädigt das EP den Ansatz für "Better Regulation". Solche Ansätze dürfen nicht Schule machen, wenn die EU auf dem Feld der Entbürokratisierung und gezielten Entlastung der Unternehmen nicht unglaubwürdig werden will.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

(sk)

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