Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Verkaufsstellen sollen Pflichtpfand eigenständig erheben / Verordnungskonformes Pfandsystem behördlich blockiert

(Berlin) - Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) rät seinen Mitgliedsunternehmen, ab Anfang 2003 Einweggetränkeverpackungen für Bier, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke und Mineralwasser möglichst bald mit einem Pfandzuschlag von 25 Cent bzw. 50 Cent zu belegen. Die Rückzahlung des Pfandes an die Verbraucher kann gegen Vorlage des Kassenbons oder einer von der jeweiligen Verkaufsstelle ausgegebenen Pfandmarke erfolgen. Das Bundesumweltministerium und die Vollzugsbehörden zahlreicher Länder sind nach Angaben des HDE damit einverstanden, dass das Pfand zunächst nur dort erstattet wird, wo der Verbraucher das Getränk nachweislich gekauft hat. Der HDE wird Mitgliedsunternehmen rechtlichen Beistand leisten, falls sie trotz Bemühens um eigenständige Pfandlösungen Nachstellungen ausgesetzt werden sollten.

Mit der Einrichtung eines bundeseinheitlichen Pfandsystems, das Verbrauchern die Rückgabe von Einweg-Getränkeverpackungen bei sämtlichen Verkaufsstellen in Deutschland erlaubt, ist nach Einschätzung des HDE auf absehbare Zeit nicht mehr zu rechnen. Das Bundeskartellamt hat Ende vergangener Woche verfügt, dass bei Entscheidungen über ein solches System neben Repräsentanten der von der Pfandpflicht betroffenen Unternehmen auch sämtliche übrigen finanziell interessierten Gruppen zu beteiligen sind. Weiter hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass jegliche für ein bundeseinheitliches Pfandsystem relevanten Festlegungen von Sicherheits- und Clearingstandards vorab der förmlichen wettbewerbsbehördlichen Prüfung und Genehmigung bedürfen. Eine Fortsetzung des Aufbaus eines verordnungskonformen Systems erscheint unter diesen Bedingungen wenig erfolgversprechend und ist ohne weitergehende behördliche Klärung des Entscheidungsspielraums mit unzumutbaren Risiken für die Beteiligten verbunden, erklärt der HDE.

Hinzu kommt, dass der Bundesumweltminister die Einlegung von Rechtsmitteln durch einzelne Marktteilnehmer zum Anlass genommen hat, die politischen Gespräche auch mit den Unternehmen und Verbänden abzubrechen, die ihre uneingeschränkte Mitwirkung beim raschen Aufbau eines verordnungskonformen Pfandsystems zugesagt haben. Die von der Wirtschaft erbetene, bundeseinheitlich vereinbarte Aussetzung des Pfandvollzugs zum zügigen Aufbau eines verordnungskonformen Pfandsystems ist daher nach Einschätzung des HDE wohl nicht mehr zu erwarten. Bereits vor dem von allen Beteiligten als konstruktiv bewerteten Gespräch am 5. Dezember 2002 hatte das Bundesumweltministerium nach dem HDE vorliegenden Informationen eine entsprechende Werbekampagne in Auftrag gegeben, die bereits angelaufen ist.

Zudem wird die von Handel und Getränkeindustrie als schnell umsetzbare Lösungsalternative angebotene Ausgabe unternehmeseinheitlicher Pfandmünzen (Token) von denselben politischen und wirtschaftlichen Gruppen bekämpft, die landesweit Einzelhändler unter Druck setzen, weil sie der Pfandpflicht angeblich nicht rasch genug folgen. Dies hat die in der vergangenen Woche auf Arbeitsebene geführte Erörterung ergeben. Die Ablehnung des in zwei Schritten von je 90 Tagen umsetzbaren, verbraucherfreundlichen Pfandtokenkonzepts durch die Anhänger der Pfandpflicht untermauert nach Auffassung des HDE, dass – auch ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen Prüfung dieses Vorschlags durch die Umweltbehörden – ein Konsens zwischen den Beteiligten nicht in Sicht ist.

Der HDE geht davon aus, dass in den nächsten Wochen zahlreiche regional und unternehmsspezifisch unterschiedliche Insellösungen zur Pfandabwicklung entstehen, die später kaum mehr zu einem einheitlichen System zusammenzuführen sind. Die Verpackungsverordnung trifft keine Regelungen für das Clearing- und Sicherheitssystem, sondern setzt eine entsprechende Vereinbarung aller pfandpflichtigen Unternehmen auf freiwilliger Grundlage voraus. Solange kein bundesweit verbindliches Clearingverfahren besteht, ist eine mehrstufige Pfanderhebung vom Getränkehersteller bis zum Einzelhandel undurchführbar, so dass das Pfand bis auf weiteres nur Endverbrauchern und vergleichbaren Abnehmern berechnet werden kann.

Der HDE bedauert, dass das im zurückliegenden Quartal gemeinsam mit der Ernährungs- und Markenartikelindustrie weit vorangebrachte bundeseinheitliche Pfandkonzept offensichtlich festgefahren ist. Aus Verantwortung für zehntausende auf dem Spiel stehende Arbeitsplätze in der Getränkeindustrie empfiehlt der HDE seinen Mitgliedern dennoch, die Herausnahme von Getränken aus dem Warenangebot (Auslistung) nur als letztes Mittel in Betracht zu ziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

NEWS TEILEN: