Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Verleger: EU-Kommission soll Googles Vergleichs-Vorschlag ablehnen und EU-Kartellrecht konsequent durchsetzen / BDZV und VDZ fordern Ende der Bevorzugung eigener Angebote durch Google

(Berlin) - (Wettbewerbsverfahren bei der Europäischen Kommission in Sachen Google - AT.39.740). Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) fordern die Europäische Kommission nachdrücklich auf, Googles drittes Paket an Verpflichtungszusagen (Vergleichsvorschlag) im laufenden Wettbewerbsverfahren zurückzuweisen. Der Vergleichsvorschlag würde Googles missbräuchliche Bevorzugung eigener Dienste nicht beenden, sondern diesen Missbrauch des Quasi-Suchmonopols sogar formal bestätigen. Er sei in keiner Weise geeignet, einen freien Wettbewerb, Innovation und Verbraucherschutz wiederherzustellen.

Die deutschen Zeitschriften- und Zeitungsverleger nehmen mit großer Sorge Erwägungen der Kommission zur Kenntnis, das Verfahren gegen Googles Marktverhalten mit einem Vergleich zu beenden - trotz eindeutiger Sachlage und entgegen aller Warnungen von Seiten der Verbraucher und Unternehmen in ganz Europa. Diese haben immer wieder darauf hingewiesen, dass der vorgeschlagene Vergleich nicht in der Lage ist, die schwerwiegenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen, die die Kommission zuvor selbst identifiziert hatte.

BDZV-Präsident Helmut Heinen sagt hierzu: "Unverfälschter und fairer Wettbewerb im digitalen Sektor sind unabdingbares Erfordernis für einen freien und unabhängigen Pressesektor und damit einer freien und demokratischen Grundordnung in Deutschland und Europa. Der derzeitige Vergleichsvorschlag hätte hingegen den gegenteiligen Effekt und würde Googles missbräuchliche Selbstbevorzugung letztlich legalisieren. Die Kommission muss ihre besonderen Kompetenzen als Wettbewerbsbehörde entschlossen wahrnehmen und den Vergleichsvorschlag ablehnen. Es ist an der Zeit, das europäische Wettbewerbsrecht zur Anwendung zu bringen und dieses wettbewerbswidrige Verhalten zu beenden, das den digitalen Sektor in Europa zum Nachteil von Verbrauchern und Unternehmen ausbremst."

Der Präsident des VDZ, Prof. Dr. Hubert Burda, warnt: "Sollte die Europäische Kommission Googles Vorschlag akzeptieren, wäre dies der Freibrief für Google, seine Marktmacht weiter zu missbrauchen. 'Fair Search' ist eine wesentliche Voraussetzung für die florierende und pluralistische Entwicklung des europäischen Medien- und Technologiesektors. Der Vergleichsvorschlag hingegen ist das Gegenteil von 'Fair Search'."

Im Namen des spanischen Zeitungsverlegerverbands AEDE äußert sich Luis Enríquez, Consejero Delegado von VOCENTO: "Dieses Verfahren ist ein Meilenstein für die künftige Entwicklung des digitalen Sektors in Europa. Ich vertraue darauf, dass die Kommission die Anwendung gleicher Such- und Anzeigekriterien verlangt und der missbräuchlichen Verwendung verlegerischer Inhalte ein Ende setzt."

Die Beschwerdeführer VDZ, BDZV und AEDE, unterstützt von einer breiten Mehrheit europäischer Verleger, kritisieren Google aufs Schärfste für den dritten Vergleichsvorschlag, der, wie die Vorschläge zuvor, keine ernstzunehmende Lösung anbietet. VDZ, BDZV und AEDE haben inzwischen ihre Auffassung im Zuge der Erwiderung auf das Abweisungsschreiben der Kommission förmlich dargelegt.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Joaquín Almunia, hatte im Mai 2014 bekannt gegeben, das Verfahren nach der Sommerpause mit einer Entscheidung des Kollegiums der Kommission zu einem Abschluss bringen zu wollen. Es liegt daher am Kollegium, den Vergleichsvorschlag abzulehnen und das Verfahren dem nächsten Kollegium zu überlassen, das im November zusammentreten wird.

Weitere Informationen zu den Bedenken deutscher Zeitungs- und Zeitschriftenverleger zu Googles Vergleichsvorschlag finden Sie hier www.bdzv.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Haus der Presse Pressestelle Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Fax: (030) 726298-299

(sy)

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