Pressemitteilung | Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg

Vermieter sind in der Pflicht: Prüffrist für Trinkwasseranlagen läuft ab

(Stuttgart) - Für die Trinkwasseranlage in vielen Mietwohnungen gilt eine Untersuchungspflicht, die seit Dezember 2012 gemäß der novellierten Trinkwasserverordnung vorgeschrieben ist. Nachdem die erste Prüfung bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt werden musste, sollten Hausbesitzer nun an die turnusgemäße Wiederholungsprüfung denken.

Ab dem Hausanschluss ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass das Trinkwasser in guter Qualität aus dem Hahn kommt. Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung im Dezember 2012 hat der Gesetzgeber zudem eine Überprüfungspflicht von Trinkwasseranlagen auf Legionellen eingeführt. Überprüft werden müssen Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten, von denen mindestens eine vermietet ist. Die Prüfpflicht greift, wenn in solchen Gebäuden Duschen vorhanden sind, und entweder der zentrale Trinkwasserspeicher mehr als 400 Liter Inhalt fasst oder wenn die längste Leitung zwischen Trinkwasserspeicher und Warmwasserzapfstelle mindestens drei Liter Wasservolumen enthält.

In diesem Fall muss der Hausbesitzer Wasserproben von akkreditierten Experten entnehmen lassen und die Prüfung durch zugelassene Wasserlabore initiieren. Die erste Prüfung nach Inkrafttreten der Verordnung musste bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen. Turnusgemäß muss diese Prüfung alle drei Jahre wiederholt werden, so dass die Betreiber demnach den nächsten Test bis zum 31. Dezember 2016 durchführen lassen müssen.

"Wir empfehlen Hausbesitzern daher, bereits frühzeitig einen Prüftermin zu vereinbaren", so Joachim Butz, Vorsitzender des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. "Zum Fristende werden freie Termine bei den Laboratorien erfahrungsgemäß knapp."

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt der Fachverband den Betreibern, ihre Trinkwasseranlage vor dem Prüftermin von einem Spezialisten durchchecken zu lassen. Dabei können Schwachstellen aufgedeckt und beseitigt werden, so dass die Gefahr einer mit Legionellen belasteten Probe bereits im Vorfeld vermieden werden kann. "Viele Autobesitzer lassen ihr Fahrzeug vor dem TÜV-Termin eingehend durchchecken, um zeitlichen Aufwand und anfallende Kosten im Anschluss zu vermeiden", vergleicht Butz.

Als Spezialisten checken die Innungsfachbetriebe des SHK-Handwerks die Trinkwasseranlagen und sind in der Lage, Schwachstellen vor der Legionellenprüfung zu beseitigen. Eine Übersicht entsprechender Betriebe finden Verbraucher mit Hilfe der landesweiten Fachbetriebssuche auf www.eckring.de.

Sollte bei der Prüfung der Wert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) in 100 ml Trinkwasser überschritten werden, muss der Betreiber der Trinkwasserinstallation das örtliche Gesundheitsamt informieren und eine Gefährdungsanalyse durchführen. Bei dieser Analyse werden die hygienischen Schwachstellen der Trinkwasseranlage festgestellt und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt. Diese Sanierung muss der Betreiber dann veranlassen.

Derartige Gefährdungsanalysen dürfen hygienisch speziell geschulte SHK-Innungsfachbetriebe durchführen. Eine Liste dieser Betriebe kann auf www.eckring.de in der Rubrik Sanitär - Trinkwasserhygiene heruntergeladen werden. Dort finden Hausbesitzer außerdem ein Informationsblatt mit Tipps zum hygienisch sicheren Betrieb der Trinkwasseranlage und mit Hinweisen zur Legionellenprüfpflicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg Pressestelle Viehhofstr. 11, 70188 Stuttgart Telefon: (0711) 483091, Fax: (0711) 46106060

(dw)

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