Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Vermittlungsausschuss: Steuerverschärfungen belasten Unternehmen

(Berlin) - "Nach einer langen Phase der Verunsicherung gibt es endlich Klarheit über die steuerlichen Änderungen. Für Verbraucher und Konsum ist das Ergebnis unter dem Strich positiv, weil die Konsumenten entlastet werden. Aber auf die Unternehmen kommen erhebliche Belastungen zu. Das ist eine schwere Hypothek für Wachstum und Investitionen", beurteilte Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), das Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Bundestag und Bundesrat würden die Änderungen voraussichtlich am kommenden Freitag beraten und verabschieden.

„Das Steuerrecht muss grundlegend modernisiert werden“, forderte Wenzel. Dies würden schon die zahlreichen, verkomplizierenden Eingriffe in das Unternehmensteuerrecht, die Einmalfinanzierung des Vorziehens der Steuerreform durch die Mobilisierung von Privatisierungserlösen und die dauerhaft wirkenden Steuerbelastungen an anderer Stelle unterstreichen. „Den Steuerentlastungen muss eine grundlegende Steuerreform mit niedrigen Steuersätzen und weniger Vorschriften sowie eine Gewerbesteuerreform, die zu einer Integration in das Einkommen- und Körperschaftsteuersystem führt, folgen“, so der HDE-Chef.

Folgende Ergebnisse, die für den Handel relevant sind, wurden im Vermittlungsausschuss erzielt:

Haushaltsbegleitgesetz 2004

Bei der Einkommensteuer sinkt der Eingangssteuersatz 2004 von derzeit 19,9 Prozent auf 16 Prozent und der Spitzensteuersatz von 48,5 Prozent auf 45 Prozent. Der Grundfreibetrag wird auf 7.664 Euro angehoben. Die Steuerzahler werden dadurch gegenüber 2003 um rund 15 Milliarden Euro entlastet. Der verbleibende Teil der dritten Stufe der Steuerreform, das heißt die Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 15 Prozent und die Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent, tritt 2005 mit einem Entlastungsvolumen von rund acht Milliarden Euro in Kraft.

Die Eigenheimzulage bleibt erhalten, allerdings wird das Finanzvolumen um 30 Prozent gekürzt. Die Entfernungspauschale wird auf 30 Cent pro Entfernungskilometer abgesenkt. Die Halbjahres-AfA entfällt. Aus den Vorschlägen der Ministerpräsidenten Rolans Koch und Peer Steinbrück zum Subventionsabbau sollen weitere Maßnahmen entnommen werden. Geplant sind Kürzungen in Höhe von zwölf Prozent, bei den Finanzhilfen ist dabei eine Absenkung in drei Schritten zu jeweils vier Prozent vorgesehen. Der geplante Abbau von Steuervergünstigungen im Bereich der Land und Forstwirtschaft wird aus dem Haushaltsbegleitgesetz gestrichen.
Umsetzung der Protokollerklärung

Die Beschränkung des Verlustabzugs zwischen verschiedenen Einkunftsarten wird abgeschafft. Der Vortrag von Verlusten wird bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer begrenzt. Oberhalb eines Sockelbetrags von einer Million Euro, bis zu dem Gewinne mit Verlustvorträgen verrechnet werden können, können Gewinne nur noch zu 60 Prozent mit Verlustvorträgen verrechnet werden.

Die Regelung zur Gesellschafterfremdfinanzierung wird auf Inlandssachverhalte ausgeweitet. Das Eigenkapital/Fremdkapitalverhältnis von eins zu 1,5 findet künftig auch auf Darlehen des inländischen Gesellschafters an seine Gesellschaft Anwendung. Allerdings wird eine Freigrenze für die Überlassung von Fremdkapital in Höhe von 250.000 Euro eingeführt. Die Einbeziehung von Sachkapital-Überlassungen (das heißt Überlassung von Rechten, Immobilien und mobilen Wirtschaftsgütern) entfällt. Verluste aus stillen Beteiligungen einer Körperschaft sind künftig nur mit den Gewinnen aus derselben Beteiligung verrechenbar.

Die für Auslandssachverhalte geltende pauschalierte Besteuerung steuerfrei gestellter Dividenden und Veräußerungsgewinne in Höhe von fünf Prozent wird auf Inlandssachverhalte ausgeweitet. Die mit der Beteiligung verbundenen Aufwendungen können im Gegenzug zum Abzug gebracht werden.

Gewerbesteuerreform

Die Gemeindewirtschaftssteuer wird es nicht geben. Auch die Ausdehnung der Gewerbesteuerpflicht auf die freien Berufe kommt nicht. Die Gewerbesteuerumlage wird wieder von 28 auf 20 Prozent gesenkt. Die Mindestbesteuerung durch die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Einkommen- und Körperschaftsteuer wird auf die Gewerbesteuer übertragen. Auch die Verschärfungen der Gesellschafterfremdfinanzierung soll bei der Gewerbesteuer Anwendung finden. Vororganschaftliche Verlusten dürfen künftig nicht mehr abgezogen werden.
Tabaksteuer

Die Tabaksteuer wird in drei Schritten über einen Zeitraum von 18 Monaten um jeweils 1,2 Cent/Zigarette ab dem 1. März 2004 erhöht.
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Das Gesetz soll mit Modifikationen in Kraft treten. Die Bundesregierung hat angekündigt, eine Protokollerklärung über die künftige Besteuerung von Kapitalanlagen abzugeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/726250-65, Telefax: 030/726250-69

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