Pressemitteilung | Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZDK)

Vermittlungsausschuss: ZdK fordert zur Integration und Zuwanderung ein Gesamtkonzept

(Bonn) - Zu den Beratungen des Zuwanderungsgesetzes im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat der Hauptausschuss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) am Freitag, dem 17. Oktober 2003 folgenden Aufruf verabschiedet:

Die bisherigen parlamentarischen Beratungen um ein Zuwanderungsgesetz haben sich äußerst schwierig gestaltet. Trotz anfänglicher Annäherung der Standpunkte ist in etlichen Aspekten des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes eine Verständigung zwischen Regierung und Opposition nicht in Sicht. Manche erwarten daher nur noch Teilregelungen und halten das Gesamtprojekt bereits für gescheitert.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat stets betont, dass unser Land für die Fragen von Zuwanderung und Integration ein Gesamtkonzept braucht. Es wäre fatal, wenn die Politik sich bei dieser zentralen gesellschaftlichen Herausforderung als handlungsunfähig erweisen würde. Wir appellieren daher an Regierung und Opposition, die Bemühungen um einen tragfähigen Kompromiss zu verstärken, und rufen erneut einige der wesentlichen Erwartungen des ZdK an ein Zuwanderungsgesetz in Erinnerung.

Unstrittig ist die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen im Bereich der Integration. Zu Recht konzentrieren sich daher die Bemühungen auf die Ausweitung des Angebots an Deutschkursen und die Sicherstellung von ausreichenden Deutschkenntnissen der Zuwanderer, die auf Dauer in Deutschland leben. Wir unterstützen diese Anstrengungen mit allem Nachdruck und hoffen, dass im Streit um Finanzierungsfragen das sachlich Gebotene nicht auf der Strecke bleibt.

So wichtig Deutschkurse sind, Integration ist mehr. Ihre gesamtgesellschaftlichen Vorausset-zungen dürfen nicht aus dem Blick geraten. Einschlägige Initiativen der Kommunen, kirchlicher Organisationen und gesellschaftlicher Gruppen vor Ort gilt es zu stärken. Sie dürfen nicht Sparzwängen zum Opfer fallen.

Integration bedeutet stets einen Anruf zu mitmenschlicher Solidarität. Gerade wir Christen sind aufgefordert, "ein konkretes und glaubwürdiges Zeugnis für die Wertschätzung und Beheimatung der Zuwanderer bei uns abzulegen" (Gem. Wort zur Woche der ausländischen Mitbürger 2003).

Wir treten weiterhin nachdrücklich für eine Verbesserung des humanitären Schutzes für Flüchtlinge ein. Auch bei nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung müssen die Standards der Genfer Flüchtlingskonvention Anwendung finden. Im Vordergrund steht hier der Schutzgedanke, und nicht das Kriterium, wer der Verursacher der Verfolgung ist. Das entspricht der in den meisten europäischen Nachbarländern geübten Praxis. Es ist nicht einzusehen, warum Deutschland hier einen Sonderweg gehen müsste. Für dringend erforderlich halten wir darüber hinaus eine Härtefallregelung, die mehr Einzelfallgerechtigkeit ermöglicht.

Die Erfahrung zeigt, dass Einschränkungen des Flüchtlingsschutzes die Probleme mit illegalen Aufenthalten nur verschärfen. Seit Jahren schiebt die Politik dieses vor sich her. Die menschenunwürdigen Umstände, unter denen Menschen ohne legalen Aufenthalt in Deutschland häufig leben, machen Regelungen unabweislich. Dieses Problem sollte bei den gegenwärtigen Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz nicht ausgeklammert bleiben. Als vordringlich erscheint es uns, den Schulbesuch der Kinder und den Zugang zu einer medizinischen Mindestversorgung sicherzustellen.

Der Schutz der Familie und der Familieneinheit muss auch für Flüchtlinge und Zuwanderer gewährleistet sein. Wir haben uns daher stets – bei dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland – für die Anhebung des Nachzugsalters auf 18 Jahre eingesetzt. Das heißt nicht, dass wir nicht ebenso nachdrücklich für einen möglichst frühen Nachzug der Kinder eintreten, der in der Regel die Integration fördert. Erfreulicherweise wurden inzwischen auf EU-Ebene, entsprechend dem Richtlinienvorschlag der Kommission, 18 Jahre als Höchstgrenze beim Kindernachzug beschlossen. Die Bundesregierung hat allerdings eine Ausnahmeregelung durchgesetzt, die es ihr erlaubt, das Nachzugsalter auf 12 Jahre zu begrenzen. Wir appellieren an Bundesregierung und Opposition, sich zumindest bei Einzelregelungen und der Ausgestaltung von Ermessenspielräumen an den europäischen Standards zu orientieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralkomitee der deutschen Katholiken Hochkreuzallee 246, 53175 Bonn Telefon: 0228/382970, Telefax: 0228/3829744

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