Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Fachärzte ist wieder möglich / bpa begrüßt die Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM)

(Berlin) - Aufgrund des am 1. April 2005 eingeführten EBM 2000plus war es vielen Fachärzten nicht mehr möglich, die Verordnung häuslicher Krankenpflege zu Lasten der Krankenkassen zu berechnen. Viele Hautärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Augenärzte haben in Folge dessen keine Verordnungen mehr über häusliche Krankenpflege ausgestellt. Patienten mussten deshalb vom Facharzt wieder an den Hausarzt überwiesen werden, um z.B. die Medikamentengabe in Form von Salben oder Augentropfen verordnet zu bekommen. Ebenso wie einige Ärzteverbände hatte der bpa eine Korrektur des EBM für die Fachärzte gefordert.

„Wir freuen uns über die schnelle Änderung des EBM“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Hautärzten, die Patienten mit einem Dekubitus behandeln, muss es möglich sein, häusliche Krankenpflege zu verordnen. Das ist jetzt wieder sicher gestellt. Damit ist eine anschließende Versorgung durch ambulante Pflegedienste unbürokratisch möglich.“

Der im April eingeführte, neue EBM 2000plus enthielt bei für diverse Facharztgruppen in den jeweiligen Präambeln nicht mehr die Ziffer 01420 (Prüfung der häuslichen Krankenpflege). Dadurch war es vielen Fachärzten verwehrt, die Verordnung häuslicher Krankenpflege zu berechnen. Jetzt wurde ein Beschluss des Bewertungsausschusses von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen veröffentlicht, der die Ziffer 01420 wieder in die Präambeln der EBM vieler Fachärzte aufnimmt. Künftig ist dadurch die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch diese Fachärzte auch wieder möglich.

„Diese Änderung des EBM durch den Bewertungsausschuss ist ein Gewinn für alle: Dem Patienten wird eine weitere Überweisung erspart, die Fachärzte haben wieder Rechtssicherheit, und die ambulante Pflegedienste können die häusliche Krankenpflege wie gewohnt erbringen“, so Bernd Tews abschließend.

Entsprechend der Forderung des bpa wurde im Beschluss des Bewertungsausschusses die Position 01420 in die entsprechenden Präambeln folgender Facharztgruppen aufgenommen: Hautärzte, Augenärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Kinder- und Jugendärzte, Anästhesisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen, Neurologen, Psychiater und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

NEWS TEILEN: