Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Versicherungswirtschaft füttert Öffentlichkeit mit falschen Informationen / / Versicherungslobby ohne Sachargumente gegen Riester-Kritiker

(Henstedt-Ulzburg) - Wiederholt behauptet die Versicherungslobby, die Kritiker der Riester-Rente hätten in der Studie "10 Jahre Riester" die Überschussbeteiligung und die Riester-Zulagen bei den Modellrechnungen nicht einbezogen. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten e. V. (BdV) und Autor der vom DIW veröffentlichten Studie, weist diesen Vorwurf des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entschieden zurück. "Selbstverständlich haben wir auch die Überschussbeteiligung und die Zulagen einberechnet. Der GDV weiß, dass er hier nicht sauber argumentiert." Bereits am 22. März hat Kleinlein den GDV im Rahmen der Verbändeanhörung der Verbraucherministerkonferenz persönlich auf die Falschdarstellungen hingewiesen. Dennoch erneuerte der GDV gestern seine Vorwürfe gegen die DIW-Studie auf seinem Pressekolloquium. "Ausgerechnet Medienvertreter wissentlich mit falschen Informationen zu füttern, ist schon ein starkes Stück" so Kleinlein. Der BdV prüft daher rechtliche Schritte gegen den GDV.

"Es ist völlig an den Haaren herbeigezogen, uns vorzuwerfen, wir hätten bei der Kritik an den Riester-Produkten die Überschussbeteiligung außer Acht gelassen," so Kleinlein. Ein einfacher Blick in die Studie beweist das Gegenteil. So weisen die Modellrechnungen auch unter Einbeziehung der Überschüsse vernichtende Ergebnisse aus, die den Anbietern offenbar nicht gefallen. So muss ein Riester-Sparer im Beispielfall mehr als 88 Jahre alt werden, um zumindest inflationsbereinigt das an Rente zu erhalten, was an Geld in den Vertrag eingeflossen ist. "Der GDV versucht mit platten Falschbehauptungen diese Ergebnisse zu diskreditieren", so der Eindruck von Kleinlein.

Auch die Behauptung, in den Renditeberechnungen wären die Zulagen nicht einberechnet worden, ist falsch. Finanzmathematisch errechnet sich die Rendite einer Anlage stets auf Basis aller Ein- und Auszahlungen in den Vertrag. Deshalb gingen auch bei den Modellrechnungen in der Studie die Zulagen stets in diesen Zahlungsstrom mit ein. Der Grund ist simpel: Schließlich fließen diese Gelder ja auch tatsächlich in den Vertrag. Bei der so ermittelten Rendite auf Basis aller Einzahlungen, wird vor allem die Qualität des jeweiligen Produkts sichtbar - und zwar unabhängig davon, ob der Staat oder der Riester-Sparer die Einzahlungen finanziert.

In seinen eigenen Berechnungen blendet dagegen der GDV die Zulagen in der finanzmathematischen Betrachtung aus. Dadurch wird zwar die Rendite auf den Eigenbeitrag und der Fördereffekt sichtbar, von dem der Riester-Sparer profitiert. Dieser hängt aber zu einem großen Teil nur von der Höhe der staatlichen Förderung ab und nicht von der Qualität der Produkte. Die GDV-Berechnung hat daher zur Folge, dass das in der DIW-Studie kritisierte Preis-Leistungsverhältnis der Produkte durch den Fördereffekt übertüncht und vernebelt wird. "So führt die Versicherungslobby die Journalisten und die Öffentlichkeit gezielt in die Irre", kritisiert Kleinlein.

Angesichts der verhärteten Haltung und der Vernebelungstaktik der Versicherungswirtschaft fordert Kleinlein die Versicherungslobby dazu auf, zu einem konstruktiven Austausch zurückzukehren. "Es wäre wünschenswert, wenn der GDV und die Versicherungsunternehmen sich in einen sachlichen Dialog einbringen, ohne mit Falschbehauptungen die Diskussion von vornherein zu vergiften", so Kleinlein in einem Resümee.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

(cl)

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