Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Vertikale Preisbindung: Im Zweifel verboten! / BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

(Köln) - Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen:

Problemfeld "Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung"
- Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
- Der Lieferant darf dabei keine NOS-VK-Preise (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
- Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld "Direkter Austausch VK-Daten"
- Es dürfen keine zukünftigen VK-Preise (z.B. für Aktionen) abgefragt werden.
- Verkauft ein Lieferant selbst direkt (online/stationär), so besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zum Handel (dualer Vertrieb) und es dürfen grundsätzlich keine aktuellen VK-Preisdaten ausgetauscht werden.
- Karenzfrist: VK-Preisdaten erzielter VKs sollten sicherheitshalber mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf von z.B. einem Monat vom Handel an die betreffenden Lieferanten übermittelt werden, damit über die Datenabfrage kein Einfluss auf die aktuellen oder künftigen VK-Preise des Händlers genommen wird.
- Sollte die zeitnahe Übermittlung auf Einzelartikel-Ebene im Ausnahmefall unverzichtbar sein, sind Sicherheitsvorkehrungen angezeigt, um eine Einwirkung auf die Verkaufspreise auszuschließen. Zu denken wäre beispielsweise an Clean Teams und Chinese Walls, wobei das Kartellamt deren Wirksamkeit mit Skepsis sieht.

Problemfeld "Preisauszeichnung, Etikettierung"
- Vorauszeichnungen durch den Lieferanten sind prinzipiell möglich, aber der Händler muss frei über den VK-Preis entscheiden (d.h. Vorauszeichnung entsprechend der Vorgabe des Händlers möglich, aber nicht z.B. die Formulierung "Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Lieferanten").
- Der Lieferant kann einen VK-Preis im PRICAT hinterlegen, der beim Kassieren verwendet wird. Der Händler muss die VK-Preise allerdings jederzeit ändern (lassen) können und in seiner Entscheidung frei bleiben.
- Anders ist dies bei echten Handelsvertreterverhältnissen (Kommissionsverträge nach BGB/HGB).

Problemfeld "Rabatte auf den EK/Spannengarantien"
- Der Lieferant darf keine Rabatte gewähren, um zu kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweisen anzureizen (Einhaltung der UVP, Unterlassen des Online-Verkaufs, Unterlassen von Passivverkäufen außerhalb des eigenen Gebiets etc.).
- Feste Spannen bzw. garantierte Roherträge stellen vertraglich mögliche Abweichungen von der üblichen Risikoverteilung zwischen Lieferant und Händler dar. Die Übernahme des höheren Risikos durch den Lieferanten erfolgt dann insbesondere im Gegenzug für erweiterte Einflussmöglichkeiten auf Sortimentsgestaltung und Warensteuerung. Diese Garantien dürfen aber nicht als Zusicherung des Lieferanten erscheinen, dass er auf VK-Preise hinwirkt, die diese Margen oder den Rohertrag sichern. Der Händler ist frei in der Setzung seiner Verkaufspreise.

BTE-Tipp: Die Marktteilnehmer sollten alle bestehenden Kooperationen im Hinblick auf die Kartellrechtskonformität überprüfen!

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Pressestelle An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Fax: (0221) 921509-10

(cl)

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