Pressemitteilung | Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)

Verwaltungsverfahren zu Milchlieferbeziehungen: DRV begrüßt sachgerechte Entscheidung des Bundeskartellamtes

(Berlin) - "Aus Sicht des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) ist die Einstellung des Musterverfahrens gegen die Deutsche Milchkontor eG (DMK) eine sachgerechte Entscheidung. Sie unterstreicht die Satzungsautonomie der genossenschaftlichen Molkereien. Das Bundeskartellamt zieht die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Musterverfahren", so DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.

Das Bundeskartellamt hat über die Einstellung des Verwaltungsverfahrens wegen Milchlieferbedingungen gegen die Molkerei DMK informiert. Dieses war im April 2016 als Musterverfahren mit dem Ziel eröffnet worden, die Lieferbedingungen von Rohmilch zwischen den Milcherzeugern und ihren Molkereien zu überprüfen. Im März 2017 hatte das Amt ein Sachstandspapier veröffentlicht, in dem es insbesondere die vermeintlich langen Laufzeiten und Kündigungsfristen der Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien kritisierte.

"Die vom DMK vorgenommene Änderung in seinen Lieferbeziehungen zeigt, dass es bei Bedarf in den Genossenschaftsmolkereien durchaus auf Basis demokratischer Entscheidungen zu Veränderungsprozessen kommt", so Dr. Ehlers.


Über den DRV: Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.186 DRV-Mitgliedsunternehmen im Agrarhandel und in der Verarbeitung von Agrarerzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von über 60 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Monika Windbergs, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pariser Platz 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 856214-430, Fax: (030) 856214-432

(wl)

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