Pressemitteilung | Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz e.V. (bvek)

Verzicht auf Versteigerung von Emissionsrechten im NAP 2 bedeutet Verzicht auf Strompreissenkungen! / bvek widerspricht entschieden gegenteiligen Behauptungen von Umweltminister Gabriel

(Berlin) – „Eine Versteigerung von Emissionsrechten würde deren Marktpreis nicht erhöhen, sondern im Gegenteil verringern!“ erklärte Jürgen Hacker, Vorsitzender des Bundesverbandes Emissionshandel und Klimaschutz (bvek) e.V. und widersprach damit entschieden der von Umweltminister Gabriel heute (29. Juni 2006) wiederholten Behauptung, dass „eine Auktionierung die Zertifikate verteuern und dann zu weiter steigenden Strompreisen geführt hätte.“ Gabriel versuchte bei der Vorstellung des heute von der Bundesregierung auf seinen Vorschlag hin beschlossenen Nationalen Allokationsplanes (NAP 2), damit den Verzicht auf eine zulässige Versteigerung von 10 Prozent der Emissionsrechte zu rechtfertigen.

Gabriel verkenne dabei den tatsächlichen Wirkungszusammenhang zwischen einer Versteigerung von Emissionsrechten und deren Marktpreisbildung und ignoriere dabei sowohl den Sachverstand deutscher Umweltökonomen als auch seinen eigenen Sachverständigenrat für Umweltfragen. Die von Gabriel befürchtete Einpreisung von Opportunitätskosten der Emissionsrechte erfolge jetzt bereits bei voll¬ständiger kostenloser Ausgabe der Rechte überall dort, wo dies die Marktverhältnisse zulassen würden. Durch eine Versteigerung würden die Marktverhältnisse aber nicht verändert, so dass auch keine zusätzliche Einpreisung und damit auch keine zusätzliche Erhöhung der Strompreise erfolgen könne.

Im Gegenteil, bei einer Ausgestaltung einer Versteigerung auch nur von 10 Prozent der Emissionsrechte nach dem bvek-Verfahren würde erreicht werden, dass sich die Strompreise sogar tendenziell verringern würden!

Diese Verringerung wird dadurch erreicht, dass die Versteigerung nach dem bvek-Verfahren einen Versteigerungspreis erzeugt, der sich an den volkswirtschaftlichen Grenzvermeidungskosten der CO2-Emission orientiert. Da diese Grenzvermeidungskosten deutlich niedriger sind als der derzeit sich nur auf den Sekundärmärkten bildende Marktpreis für Emissionsrechte und bei regelmäßiger Durchführung von Versteigerungen der Sekundärmarktpreis auch nicht wesentlich von dem Versteigerungspreis (Primärmarktpreis) abweichen kann, führen die Versteigerungen zu einer Absenkung des Marktpreises für Emissionsrechte. Da damit zugleich auch die Opportunitätskosten für die restlichen 90 Prozent der Emissionsrechte gesenkt werden, reduziert sich auch deren mögliches Einpreisungspotential in die Strompreise.

Eine Manipulation der Bildung des Versteigerungspreises durch wenige besonders große Emittenten wird bei dem bvek-Verfahren durch eine Begrenzung des maximalen Nachfrage¬volumens pro Bieter und Auktion verhindert. Die Einzelheiten der Versteigerung nach dem bvek-Verfahren sind in der beigefügten Präsentation ausführlich dargestellt und erläutert.

Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung auf der Grundlage der falschen Behauptungen von Gabriel beim NAP 2 auf die Nutzung der Versteigerungsoption verzichtet. Mit dem damit verbundenen Verzicht auf tendenzielle Strompreissenkungen belastet die Bundesregierung auch völlig unnötig die generelle Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft. Der bvek hofft, dass sich bei der parlamentarischen Umsetzung des NAP 2 die Vernunft durchsetzen wird und der Bundestag doch noch eine Versteigerung von 10 Prozent der Emissionsrechte festlegen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz e.V. Pressestelle Kantstr. 88, 10627 Berlin Telefon: (030) 3290096-5, Telefax: (030) 3290096-6

(sk)

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