Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU fordert Reform der Künstlersozialversicherung / Fasbender: "Künstlersozialkasse belastet Unternehmen mit höchster Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Entbürokratisieren oder Abschaffen!"

(Frankfurt am Main) - "Die deutsche Künstlersozialversicherung belastet die Unternehmen mit unerträglichen Bürokratiekosten und höchster Rechtsunsicherheit. Der Aufwand bei den Unternehmen beläuft sich inzwischen auf einen zusätzlichen Euro für jeden tatsächlich gezahlten Euro Künstlersozialabgabe. Dieser weltweit einmalige Sonderweg gehört dringend entbürokratisiert, andernfalls abgeschafft. Eine einfachere Künstlersozialabgabe verlangt von Künstlern und Publizisten nur das, was für andere Selbständige selbstverständlich ist", sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) heute in Frankfurt. Es gehe auch keineswegs darum, dass die Unternehmen einen geringeren Beitrag zu dieser Versicherung entrichteten, sondern um eine grundlegende Entlastung der Unternehmen von unnötigem und teurem Verwaltungsaufwand.

Angebot und Rechnung von allen selbständigen Künstlern und Publizisten müssten zukünftig einen Hinweis auf die mögliche Künstlersozialabgabepflicht enthalten, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung vorliege oder nicht. Die künstlersozialversicherungspflichtigen Selbständigen sollten die Abgabe auch selbst abführen. Mit diesen Reformen würde die Künstlersozialversicherung auch verfassungsrechtlich auf sicherere Füße gestellt, weil die völlig ausgeuferten Bürokratielasten für Unternehmen sinken. "Wenn nicht einmal diese Erleichterungen möglich sein sollten, muss die Politik ernsthaft darüber nachdenken, die Künstlersozialversicherung notfalls abzuschaffen. Denn Künstler und Publizisten sind generell nicht schutzbedürftiger als andere Selbständige und können genau wie diese auch selbst für ihre soziale Absicherung sorgen", sagte Fasbender.

Gegenwärtig belaste die Künstlersozialversicherung die Unternehmen in völlig unverhältnismäßiger Weise mit Bürokratie: Denn nicht der selbständige Künstler, sondern der Auftraggeber müsse beurteilen, ob Künstlersozialabgabe zu zahlen ist. "Dieses Missverhältnis zwischen der Verwaltungskostenbelastung der Unternehmen und der erzielten Künstlersozialabgabe ist in der gesamten Sozialversicherung einmalig und wohl verfassungswidrig", so Fasbender weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(cl)

NEWS TEILEN: