Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zu Lokführerstreiks / Fasbender: "Gesetzgeber muss Tarifeinheit durch Mehrheitsprinzip und einheitliche Friedenspflicht verordnen."

(Frankfurt am Main) - Vor dem Hintergrund des angekündigten Streiks im Bahn- verkehr unterstützt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) einmal mehr die "längst überfällige gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit", wie sie die Bundesregierung für den Herbst mit einem Gesetzentwurf in Aussicht gestellt hat. Dadurch sollen die Streitigkeiten rivalisierender Gewerkschaften, die immer auch zu Lasten Dritter gingen, beendet werden.

"Die Unternehmen brauchen eine gesetzliche Regelung, die dem Prinzip folgt: Ein Betrieb - ein Mehrheitstarifvertrag - und eine für alle gültige Friedenspflicht! Der Gesetzgeber muss vorschreiben, dass vorrangig der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft zur Anwendung kommt, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. Vor allem die vom Mehrheitstarifvertrag ausgehende Friedenspflicht muss bindend für Gesamtunternehmen sein. Sie muss andere Gewerkschaften von Kampfmaßnahmen in diesem Zeitraum ausschließen. Nur so kann das Tarifsystem die Arbeitsbeziehungen ordnen und befrieden, ohne Belegschaften zu spalten", erläuterte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der VhU.

Das Mehrheitsprinzip auf Tarifverträge in einem Betrieb zu übertragen, stelle eine demokratisch angemessene und zugleich befriedende Lösung für das Problem dar, welcher Tarifvertrag vorrangige Geltung besitze. Es schließe eine willkürliche Aus-wahl zwischen widerstreitenden Tarifverträgen aus. "Die Friedensordnung der Flächentarifverträge ist ein entscheidender Teil des deutschen Wirtschaftserfolgs und hat sich in der Vergangenheit immer bewährt. Es gilt, sie wieder herzustellen und zu stärken. Denn friedensstiftende Tarifeinheit ist ein Standortvorteil, der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit erhält, weil sie sicherstellt, dass ein Unternehmen während der Laufzeit eines Tarifvertrages nicht mit Arbeitskämpfen konfrontiert wird", so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Umgekehrt würde ein ungezügelter Wettbewerb rivalisierender Gewerkschaften in einem Unternehmen dessen Wettbewerbsfähigkeit auf Dauer zerstören. Es käme zu einer Negativspirale konkurrierender Gewerkschaften. Sieger würde grundsätzlich die Gewerkschaft mit den höchsten Forderungen. Und die Zeiten klarer Trennung von betrieblichem Frieden und Arbeitskampf wären ein für alle Mal vorbei. Statt-dessen gäbe es nur noch Zeiten sich ablösender Arbeitskämpfe und im schlechtesten Fall Dauerstreik im Unternehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Pressestelle Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(sy)

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