Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zum Gesetzentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen

(Frankfurt am Main) - Fasbender: "Arbeitsministerin stellt Arbeitgeber unter Generalverdacht, konterkariert tarifvertragliche Lösungen, schränkt Unternehmerspielraum weiter ein."

Für die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) ist der vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen "Ausdruck einer systematisch negativen Einstellung gegenüber der Wirtschaft und so nicht akzeptabel". Die VhU kritisiert den völlig altmodischen Kriterienkatalog zu Werkverträgen, der ihren Einsatz praktisch torpediere: Wer vorschreibe, dass 'Werkverträgler' nicht mit Stammarbeitskräften zusammen oder nicht in gleichen Räumen arbeiten dürften und ein völlig abgrenzbares Ergebnis vorweisen müssten, verkenne die hohe Arbeitsteilung in der modernen Industrie. Bei der neuen Regelung der Zeitarbeit kritisiert die VhU vor allem die strikte 18-monatige Höchstüberlassungsdauer, von der nach dem Entwurf nur tarifgebundene Einsatzbetriebe abweichen dürfen, und die gleiche Bezahlung nach 12 Monaten. Das mache bestehende Tarifverträge in einigen Branchen hinfällig, die Übernahmeregelungen für Zeitarbeitnehmer geschaffen und Zuschläge nach Einsatzbranchen geregelt hätten. "Arbeitsministerin Nahles stellt einmal mehr alle Arbeitgeber unter Generalverdacht, konterkariert tarifvertragliche Lösungen und schränkt Unternehmerspielräume weiter ein", erklärte VhU-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender.

"Die hessische Wirtschaft hat sich immer schon klar gegen den Missbrauch von Werkverträgen ausgesprochen, der strafbewehrt ist. Hier schon wieder - wie beim Mindestlohn-Gesetz - die Beweislast umzukehren, erst einmal alle Arbeitgeber unter Missbrauchsverdacht zu stellen, den sie dann entkräften müssen, ist ein beispielloser Hochmut der Politik gegenüber der eigenen Wirtschaft, deren Wertschöpfung der Politik erst Gestaltung ermöglicht", so Fasbender weiter. Angesichts der großen Herausforderungen durch Digitalisierung der Wirtschaft und Integration der Flüchtlinge bräuchte die Wirtschaft endlich einen Belastungsstopp statt immer neuer Investitionshürden.

Das unbefristete, sogenannte Normalarbeitsverhältnis bleibe die Regel. In Hessen gebe es nur ca. 65.000 Zeitarbeitnehmer. Das seien gerade mal 2,2 Prozent aller Beschäftigten. Werkverträge hätten gerade einmal 1,9 Prozent Anteil am Arbeitsmarkt. Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten würden den Unternehmen helfen, kurzfristig auf Nachfrageschwankungen zu reagieren und schnell neue Jobs zu schaffen. "Wer Instrumente wie Zeitarbeit oder Werkverträge einschränken will, wird den Jobmotor in Hessen verlangsamen, wenn nicht abwürgen ", sagte Fasbender.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(cl)

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