Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zum Luftverkehrssteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Fasbender: "Auch eine verfassungsgemäße Luftverkehrssteuer ist gravierender Wettbewerbsnachteil für Hessen und gehört abgeschafft"

(Frankfurt am Main) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Luftverkehrssteuer hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände ihre Forderung nach sofortiger Abschaffung dieses "gravierenden Wettbewerbsnachteil" für die Luftverkehrswirtschaft in Deutschland und den Wirtschaftsstandort Hessen bekräftigt.

Der Hauptgeschäftsführer der VhU, Volker Fasbender, sagte: "Diese Steuer gehört abgeschafft, denn sie sorgt für den unfairen Wettbewerb. Diese Steuer benachteiligt Lufthansa, Air Berlin, Condor und viele andere und gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze in Deutschland. Es ist extrem unklug von der Bundespolitik, unseren Unternehmen diese gravierenden Nachteile zuzumuten. Auch eine verfassungs-gemäße Luftverkehrssteuer ist extrem wettbewerbsschädlich für den Wirtschaftsstandort Hessen, der über seinen Weltflughafen besonders viele Arbeitsplätze der betroffenen deutschen Luftverkehrsunternehmen hier bindet."

Fasbender rief die hessischen Bundestagsabgeordneten und die hessische Landesregierung auf, sich über den Bundestag, den Bundesrat und über ihre jeweilige Bundespartei dafür stark zu machen, dass die Luftverkehrssteuer wieder abgeschafft wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Pressestelle Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(sy)

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