Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VhU zum Pflegevorschlag der Evangelischen Kirche Hessen / Fasbender: "Füllhörner in Pflegeversicherung nicht finanzierbar!"

(Frankfurt am Main) - "Nach der Bundesregierung mit ihren milliardenschweren Sozialwohltaten zulasten heutiger und kommender Generationen will jetzt auch die Evangelische Kirche in Hessen bei der Pflege das Füllhorn ausgießen. Die Vorstellungen der Kirche zur Lohnfortzahlung, zur Umstellung auf eine Pflegevollkaskoversicherung und zur Zusammenlegung mit der Krankenversicherung sind nicht finanzierbar. Sie verwischen außerdem die Verantwortung des Einzelnen für sich und seine Angehörigen und bleiben ein Konzept schuldig, wie die Pflege auf Dauer finanziert werden kann", so der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Volker Fasbender, zu den gestrigen Vorschlägen der EKHN. Wenn die evangelische Kirche diese Vorschläge wirklich für notwendig erachte, bleibe es ihr unbenommen, diese in ihrem Arbeitgeberbereich, also z. B. bei der Diakonie, praktisch umzusetzen.

Schon heute hätten die Beschäftigten für die Pflege von Angehörigen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu sechs Monaten. Und in eiligen Fällen würden die Betriebe im direkten Gespräch mit den Betroffenen immer wieder passgenaue Lösungen finden - unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, aber auch der Notwendigkeiten beider Seiten. Deshalb sei die VhU auch der Charta zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beigetreten und werbe in den Betrieben für die angemessene Berücksichtigung der Belange der pflegenden Beschäftigten.

"Doch nicht alles, was wünschenswert sein mag", so Fasbender, "ist über die Pflegeversicherung finanzierbar. Mit ihren sehr weitgehenden Vorschlägen verkennen die Evangelischen Kirchen, dass die Pflege nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat und die Pflegeversicherung deshalb von Anfang an nur als 'Teilkaskoversicherung' konzipiert war. Schon die von der Bundesregierung verfolgte Beitragssatzerhöhung um zunächst 0,3 und später um weitere 0,2 Beitragssatzpunkte kostet die Beitragszahler jährlich sechs Milliarden Euro. Und dies leider ohne dass den zahlreichen Leistungsausweitungen irgendwelche Maßnahmen zur Kostensenkung bzw. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit gegenübergestellt werden. Deshalb wird es höchste Zeit, in der Pflegeversicherung den Arbeitgeberbeitrag gesetzlich festzuschreiben, wie es bereits in der Krankenversicherung der Fall ist. Nur so bleibt die Belastung der Arbeitskosten durch steigende Pflegekosten zumindest auf den Anstieg der Löhne und Gehälter beschränkt".

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(cl)

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