Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Völker: Zulassungsverfahren zum Medizinstudium muss sich endlich ändern - Hartmannbund legt eigenes Konzept vor

(Berlin) - Die Medizinstudierenden im Hartmannbund begrüßen ausdrücklich, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit dem "Numerus Clausus zum Studium der Humanmedizin" befassen wird. "Aus unserer Sicht ist es lange überfällig, dass sich beim Zulassungsverfahren zum Medizinstudium etwas ändert. Wartesemester gehören abgeschafft", sagt Moritz Völker, Vorsitzender des Ausschusses "Medizinstudierende im Hartmannbund", der im aktuellen Auswahlverfahren seit langem Defizite sieht. Nicht jeder Abiturbeste sei am Ende seines Medizinstudiums auch ein guter Arzt. Und nicht jeder Abiturbeste lasse sich zum Mediziner ausbilden, um am Ende auch als praktisch tätiger Arzt zu arbeiten. Deshalb sollten das Persönlichkeitsprofil des Bewerbers und auch einschlägige Berufsausbildungen sowie soziales Engagement im Auswahlverfahren eine stärkere Berücksichtigung finden. "Es ist Unsinn, dass die Abiturnote wichtigstes Kriterium ist, um einen Medizinstudienplatz zu bekommen - auch vor dem Hintergrund, dass die Bedingungen für das Abitur in Deutschland so unterschiedlich sind", so Völker.

Die Medizinstudierenden im Hartmannbund plädieren für ein bundesweit einheitliches Modell, bei dem die Abiturnote mit
33,3 Prozent gewertet wird. Die zweite Komponente sollte ein schriftlicher standardisierter Test sein. Dieser fragt sowohl die kognitiven als auch naturwissenschaftlichen Fähigkeiten ab und geht ebenfalls zu 33,3 Prozent in die Bewertung ein. Als drittes Kriterium (ebenfalls 33,3 Prozent) sollen standardisierte Assessmentverfahren die Bewerbung beeinflussen. Diese sollen an ausgewählten zentralen und für die Bewerber gut erreichbaren Universitätsstandorten von einheitlich geschulten Mitarbeitern der Medizinischen Fakultäten durchgeführt werden. Im nächsten Schritt werden die drei 33,3 Prozent-Anteile in Punktwerte umgerechnet, sodass ein Endwert entsteht, der sich gleichwertig aus den Punkten der Abiturleistungen, des Testergebnisses und des Assessmentverfahrens zusammensetzt. Dieses Verfahren soll nach Abzug der Quoten für Ausländer, Sanitätsdienst, besondere Hochschulberechtigung, Zweitstudium und Härtefälle Anwendung finden, wobei 20 Prozent aller dann zu vergebenden Studienplätze durch individuelle Auswahlverfahren der Universitäten besetzt werden können, um eine individuelle Schwerpunktsetzung der Hochschulen zu ermöglichen.

Die bisherige Wartezeitenregelung sollte es aus Sicht der Medizinstudierenden im Hartmannbund nicht mehr geben. "Bewerber mit schlechteren Abiturergebnissen haben in unserem Modell die Möglichkeit, durch zusätzliche Qualifikationen und zu wiederholende Assessmentverfahren ihren Endwert zu erhöhen und damit ihre Chance zu verbessern, einen Studienplatz zu erhalten. Die Chancengleichheit wird somit verbessert und das Auswahlverfahren insgesamt ausgeglichener in Bezug auf die Fähigkeiten der Bewerber gestaltet", so Völker. Das Assessmentverfahren könne alle drei Jahre einmalig durchlaufen werden, um Bewerbern mit Auslands-, Ausbildungs- und/oder Berufserfahrung die Möglichkeit zu geben, ihren Endwert auch in Gesprächen und Tests zu verbessern. Der schriftliche standardisierte Test kann jährlich durchgeführt werden. Die Bewerbung auf den Studienplatz kann jedes Semester erfolgen.

Mehr Informationen finden Sie im Positionspapier des Hartmannbundes zum "Masterplan Medizinstudium 2020": http://www.hartmannbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Themen/Studierende/Medizinstudium-2020/2015-07-31_MasterplanMedizinstudium2020_Stellungnahme.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V. Pressestelle Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin Telefon: (030) 2062080, Fax: (030) 20620829

(cl)

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