Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Voller Versicherungsschutz auch bei Arbeiten auf vereisten Lkw-Dächern

(Frankfurt am Main) - Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass sie als gesetzlicher Unfallversicherer den bei ihr versicherten Kraftfahrern nicht verbietet, Eis- und Schneeablagerungen von Lkw-Dächern zu entfernen. Die BGF sieht sich zu dieser Klarstellung veranlasst, weil ihr in Medienberichten unterstellt worden war, dass sie den Fahrern bei Arbeiten auf dem Lkw-Dach den Versicherungsschutz versagen würde. Unfälle, die durch das Betreten von Fahrzeugdächern eintreten, werden von der BGF entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entschädigt, „sofern das Betreten des Daches bei betrieblichen Fahrten der beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist“. Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen unterstützt ausdrücklich aber auch Initiativen zum Aufstellen von Gerüsten auf Lkw-Parkplätzen, die ein gefahrloses Entfernen von Dachlasten im Winterfahrbetrieb erlauben. „Ihre Sorge gilt“, so die BGF-Hauptgeschäftsführung, „immer dem sicheren Aufstieg der Fahrer sowohl auf die Ladefläche als auch auf das Fahrzeugdach“.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Telefax: (069) 7919227

(tr)

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