Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Vor 25 Jahren: Bundesverfassungsgericht stärkt Mitbestimmung

(Berlin) - Am 1. März vor 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Attacke gegen die Unternehmens-Mitbestimmung abgewehrt. Neun Großunternehmen und 29 Arbeitgeberverbände sowie die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hatten gegen das Mitbestimmungsgesetz von 1976 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte diese Beschwerde ab.

Die Verfassungsbeschwerde wurde unter anderem mit Verstößen gegen die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG begründet. Die paritätische Mitbestimmung beeinträchtige die Funktionsfähigkeit der Unternehmen und führe zu nachteiligen Folgen für die Gesamtwirtschaft.

Das Bundesverfassungsgericht stellte demgegenüber fest, dass es zur "Nutzung des Anteileigentums der Mitwirkung der Arbeitnehmer" bedürfe. Die Verfügung über das Eigentum berühre immer auch die "Grundrechtssphäre der Arbeitnehmer". Mitbestimmung sei erforderlich, da sie "zu einem nicht unwesentlichen Teil" die Bedingungen beeinflusse, unter denen die Arbeitnehmer ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit wahrnehmen. Die "ökonomische Legitimation der Unternehmensleitung" müsse durch eine soziale ergänzt werden.

Das Gericht stellte außerdem klar, wie wichtig die Gewerkschaften für die Mitbestimmung sind. Ihre Beteiligung sei geeignet einem "Betriebsegoismus entgegenzuwirken oder diesen zumindest abzumildern". Die Mitwirkung externer Arbeitnehmervertreter, so führt das Gericht weiter aus, vermöge sich vor allem in solchen Fällen "besonders stark zum Wohle des Unternehmens auswirken", in denen der Widerspruch zwischen kurzfristigen und langfristigen Arbeitnehmerinteressen besonders stark sei.

Der DGB setzt sich auch weiterhin dafür ein, das Instrument der Mitbestimmung zu einem Erfolgsmodell für die deutsche Wirtschaft zu machen.

- Der DGB sorgt für eine Professionalisierung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, in dem er sie durch die gewerkschaftseigene Hans-Böckler-Stiftung auf ihre Aufgabe im Aufsichtsrat vorbereitet und während ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat berät.

- Der DGB plädiert für eine Begrenzung der Aufsichtsratsmandate, um
die Qualität der Arbeit zu erhöhen. Niemand sollte mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in verschiedenen Konzernen haben.

- Der DGB fordert, dass auch ausländische Beschäftigte bei der Wahl
der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat beteiligt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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