Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Vor morgigen Kabinettsbeschluss: Mindestlohn-Pläne der Bundesregierung schwächen duale Ausbildung und Tarifautonomie

(Berlin) - Wirtschaft, Wissenschaft und selbst das Bildungsministerium eint die Überzeugung: Ein undifferenzierter Mindestlohn für alle ab 18 Jahren ist wenig durchdacht. "Das duale Ausbildungssystem in Deutschland findet weltweit große Anerkennung", so DEHOGA-Präsident Ernst Fischer: "Umso unverständlicher ist, dass die Bundesregierung auf die vielfältig vorgetragenen bildungspolitischen Bedenken keinerlei Rücksicht nimmt."

Mit Sorge und vor allem mit verfassungsrechtlichen Bedenken blickt der DEHOGA zudem auf die Außerkraftsetzung geltender regionaler Branchentarifverträge: "Die gesamte Tarifpolitik großer mittelständischer Branchen wird durch den Eingriff der Politik ad absurdum geführt", so Ernst Fischer.

Falscher bildungspolitischer Anreiz: Es geht dem DEHOGA nicht um eine "Durchlöcherung" des Mindestlohns, allerdings um eine Vermeidung von Fehlanreizen. Das Alter der Ausbildungsanfänger in Deutschland beträgt im Schnitt knapp 20 Jahre. Der DEHOGA schlägt deshalb unterhalb einer Grenze von idealerweise 25 Jahren, mindestens aber 23 Jahren (nach dem Vorbild der Niederlande) deutlich abgestufte Mindestlohnsätze für Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium zu Beginn ihrer Beschäftigung vor. In diesem Sinne argumentiert übrigens auch das Bundesbildungsministerium.

Ein Mindestlohn mit einer geplanten Altersgrenze von 18 Jahren setzt Fehlanreize in Richtung geringqualifizierter Arbeit statt guter Ausbildung. Künftig dürften statt einer dualen Ausbildung, etwa nach dem Hauptschulabschluss oder ganz ohne Schulabschluss, deutlich mehr junge Menschen über 18 Jahren eine Hilfstätigkeit anstreben. Mindestlohn statt Azubivergütung - diese Frage darf sich jungen Menschen nicht stellen.

Sicher ist der überwiegenden Mehrheit der jungen Menschen die langfristige Bedeutung von Bildung und Qualifikation bewusst. Doch gerade die rund 10 Prozent der Schulabgänger, für die das nicht gilt, sind diejenigen Fälle, die das Gastgewerbe und auch andere Branchen in der dualen Ausbildung dringend bräuchte. Ziel aller Verantwortlichen muss es bleiben, dass möglichst viele junge Menschen eine qualifizierte Ausbildung erhalten.

Massiver Eingriff in die Tarifautonomie: Das politische Versprechen war eindeutig: Repräsentative Tarifverträge, die über den 1. Januar 2015 hinaus Stundenlöhne unter 8,50 Euro regeln, werden bis Ende 2016 geschützt. Im Gastgewerbe betrifft dies derzeit fünf geltende gastgewerbliche Tarifverträge: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, ostfriesische Inseln. Durch die jetzigen Pläne jedoch wird die Möglichkeit tarifvertraglicher Abweichungen im Übergangszeitraum zwischen 1.Januar 2015 und 31.Dezember 2016 ausschließlich auf bundesweite Tarifverträge nach dem Arbeitnehmerentsende- bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz begrenzt.

Dies bedeutet, dass die zuvor genannten regionalen Tarifverträge zum 1. Januar 2015 per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Dies ist weder juristisch noch ordnungspolitisch nachvollziehbar. Das Gastgewerbe hat keine Entsendeproblematik. Aus diesem Grund stellte sich nicht die Frage der Einbeziehung in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Dass funktionierende regionale Tarifstrukturen im "Tarifautonomiestärkungsgesetz" nunmehr benachteiligt werden, ist widersprüchlich und unseres Erachtens verfassungsrechtlich bedenklich.

Der DEHOGA-Präsident: "Aufgrund der großen Zahl von Kleinunternehmen in der Branche und der nach wie vor sehr unterschiedlichen Rentabilität und unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Nord, Süd, West und Ost sowie zwischen Stadt und Land hat sich das über Jahrzehnte gewachsene regionale Tarifsystem im Gastgewerbe bewährt."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Bundesverband Christopher Lück, Pressesprecher Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262520, Fax: (030) 72625242

(cl)

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