Pressemitteilung | BDSW e.V. - Bundesverband der Sicherheitswirtschaft / Wirtschafts- und Arbeitgeberverband

Vorfälle in nordrhein-westfälischen Aufnahmelagern: BDSW fordert regelmäßige Überprüfungen von Mitarbeitern im Sicherheitsdienst

(Bad Homburg) - Mit großem Bedauern hat der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) die Übergriffe von privaten Sicherheitskräften in Nordrhein-Westfälischen Aufnahmelagern zur Kenntnis genommen und fordert den Gesetzgeber zu einer jährlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung der Beschäftigten von Sicherheitsunternehmen auf.

Nach den dem Verband vorliegenden Informationen wurden bei der Auftragsvergabe an einen privaten Sicherheitsdienstleister elementare gewerberechtliche Vorgaben missachtet. Wenn vorbestrafte Sicherheitskräfte eingesetzt werden, so deute das darauf hin, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht stattgefunden habe. Eine Zuverlässigkeitsprüfung müsse sowohl für die Beschäftigten als auch die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Branche vor Ausübung ihrer Tätigkeit vorgenommen werden.
Aber auch die Verbandsvorgaben für eine aufgabenbezogene Ausbildung sind offensichtlich hier nicht vorgenommen worden. "Der Schutz von sensiblen Aufnahmelagern von Asylanten kann nicht von Mindestlohnkräften gewährleistet werden", so Olschok.

Der Umgang mit Menschen sei das wichtigste Gut für die privaten Sicherheitskräfte. Wenn diese, wie im vorliegenden Fall nicht beachtet werden, so sind derartig katastrophale Verhältnisse nicht auszuschließen. Olschok fordert den Gesetzgeber auf, eine jährliche Zuverlässigkeitsprüfung aller Beschäftigten der privaten Sicherheit vorzunehmen. In besonders sensiblen Einsatzbereichen sei seit vielen Jahren auch eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz möglich. Letztlich aber sei jeder Auftraggeber, ob privat oder staatlich, gefordert, bei der Auswahl eines privaten Sicherheitsdienstleisters höchste Qualitätsmaßstäbe vorauszusetzten. Die Verantwortung des Auftraggebers könne nicht uneingeschränkt auf den privaten Sicherheitsdienstleister abgewälzt werden. "Wir hoffen", so Olschok abschließend, "dass der Gesetzgeber daraus die richtigen Konsequenzen zieht und die Forderung des Verbandes nach einem verschärften Gewerbezugang nun endlich auch in Angriff nimmt".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. (BDSW) Silke Wollmann, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Telefon: (06172) 948050, Fax: (06172) 458580

(sy)

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