Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

Vorratsdatenspeicherung: "Viel Aufwand, wenig Mehrwert" / BUGLAS beleuchtet mit Infothek Auswirkungen des Gesetzentwurfs für Glasfaserbranche

(Köln) - Aus aktuellem Anlass hat der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) am Mittwoch dieser Woche im Rahmen einer gemeinsamen Infothek mit der Düsseldorfer Kanzlei JUCONOMY die Regierungspläne zur Vorratsdatenspeicherung aus Sicht der Telekommunikationsbranche unter die Lupe genommen. "Wir stehen derzeit mit anderthalb Beinen im Knast", fasst ein Teilnehmer die aktuelle Situation für Telekommunikationsanbieter zusammen. "Entweder ich gebe Daten an Behörden weiter, die ich eigentlich nicht herausgeben darf - oder ich habe eine Anzeige wegen Strafvereitelung am Hals." Daher möchte der Gesetzgeber nun der Vorratsdatenspeicherung wieder einen rechtlichen Rahmen geben.

Die politische Vorgehensweise zum geplanten Referentenentwurf kritisiert Dr. Jens Eckhardt von der Kanzlei JUCONOMY: "Das Thema soll klein geköchelt werden, dabei birgt es enormen Sprengstoff." In "Rekordzeit" solle das Vorhaben offensichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause "durchgepeitscht werden". Der Experte, der seine Promotion zur Überwachung im Telekommunikationssektor verfasst hat, findet es bezeichnend, dass selbst bei den betroffenen Bundesbehörden die Verwunderung über das "Gesetzesverfahren im Schnelldurchlauf" groß sei. Aus dem Umfeld der Dienststelle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) heißt es beispielsweise, dass die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Ressortabstimmung von den sonst üblichen vier bis acht Wochen auf faktisch weniger als 30 Stunden verkürzt wurde.

Inhaltlich seien die Vorbehalte von Datenschützern gegen ein solches Gesetzesvorhaben nicht neu: Verbraucher können persönliche Daten nicht mehr in Sicherheit wissen, da die Hürden für die Datennutzung zu gering seien. "Der sogenannte Richtervorbehalt ist meistens das Formblatt nicht wert, auf dem er eingetragen wird", berichtet Dr. Eckhardt aus der Praxis. Mit der Vorratsdatenspeicherung werden jedoch nicht nur Bürger direkt benachteiligt, denn besonders für den Telekommunikationssektor stecke der "Teufel im Detail". Für jeden Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste würden erhebliche zusätzliche Kosten für die IT-Sicherheitsstruktur entstehen. Diese werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben signifikant höher sein als im seinerzeitigen ersten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung.

Für den Juristen ein Unding: "Der Staat möchte ein schärferes Schwert zur Verbrechensbekämpfung und -prävention, bezahlen soll dies aber die Wirtschaft." Da die Vereinbarkeit mit Verfassung und EU-Recht auch mit der Neuregelung unsicher sei, bestehe zudem ein zusätzliches Risiko für die Firmen: Die Verfassungsorgane haben die Vorratsdatenspeicherung schon einmal wegen der Sicherheitsanforderungen gekippt. Es sei daher gut möglich, dass dies aus ähnlichen Gründen wieder geschehe. "Betroffene Unternehmen hätten die teuren Investitionen dann vergeblich getätigt."

Bei allen Nachteilen halten sich im Gegenzug die Vorteile der Vorratsdatenspeicherung für den erfahrenen Rechtsanwalt in Grenzen: "Für die Strafverfolgung ergibt sich kaum ein Mehrwert", ist Eckhardt überzeugt. Als zentrale Interessensvertretung der deutschen FttB/H-Branche bringt sich der BUGLAS regelmäßig konstruktiv in aktuelle Gesetzgebungsverfahren ein. Zur Vorratsdatenspeicherung steht der Verband ebenfalls in engem Kontakt mit den zuständigen Bundesministerien.

Der BUGLAS beleuchtet mit seinem Infothek-Veranstaltungsformat seit Sommer 2013 wichtige übergreifende Themen mit Auswirkungen für die Glasfaserbranche detailliert aus verschiedenen Blickwinkeln. Erfolgreiche Fachtagungen wurden beispielsweise zur SEPA-Einführung, Public WLAN, Verbraucherschutzvorgaben im TKG oder IP-TV durchgeführt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS) Wolfgang Heer, Geschäftsführer Bahnhofstr. 11, 51143 Köln Telefon: (02203) 20210-0, Fax: (02203) 20210-88

(sy)

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