Pressemitteilung | VDDI e.V. - Verband der Deutschen Dental-Industrie e.V.

Vorschaltgesetz im Gesundheitswesen bringt Nachteile für Zahntechniker, Zahnärzte, Patienten und die Wettbewerbsfähigkeit der Dental-Industrie

(Köln) - Der Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI e.V.) ist besorgt über die von der Bundesregierung im Vorschaltgesetz geplanten Maßnahmen. Die Kürzung der Höchstpreise für zahntechnische Leistungen um fünf Prozent, die Anhebung der Mehrwertsteuer auf zahntechnische Leistungen um 16 Prozent und die den Zahnärzten verordnete Nullrunde für das Jahr 2003 werden tiefgreifende Auswirkungen auf die zahnärztliche und zahntechnische Versorgung der Patienten und damit mittelfristig auch auf die Dental-Industrie in Deutschland haben. „Auch wenn die Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt ursprünglich von zehn Prozent Absenkung ausging, so kann die Rücknahme auf fünf Prozent den zu befürchtenden Schaden nicht abwenden,“ erklärt Harald Russegger, Geschäftsführer des VDDI.

Die überwiegend mittelständisch strukturierte deutsche Dental-Industrie, die sich deutlich zum Produktionsstandort Deutschland bekennt, ist seit nunmehr vielen Jahren, ebenso wie die unmittelbaren Leistungserbringer im Dentalbereich, nämlich Zahnärzte und Zahntechniker, Leidtragende einer Gesundheitspolitik und vermeintlicher Strukturreformen, die sich letztendlich als unzureichend erwiesen haben und deren Verfallszeit sich ständig verkürzt hat. Aus Sich der deutschen Dental-Industrie ist damit die Grundlage für erforderliche Planungssicherheit in Personal- und Sachinvestitionen nicht gegeben.

Die weltweit starke Position der deutschen Dental-Industrie beruht auch auf dem anerkannt hohen fachlichen Niveau der Dentalversorgung in Deutschland. Dieses droht mit dem beabsichtigten Vorschaltgesetz im Gesundheitswesen erheblichen Schaden zu nehmen. Das Verordnen einer Nullrunde für Zahnärzte wird unausweichlich zu einer qualitativen Absenkung bei der Versorgung der Patienten führen, bestimmte zahnärztliche Leistungen werden, wenn überhaupt nur noch auf vermindertem Niveau angeboten werden können.

Gleichermaßen schwerwiegend, geradezu existenzbedrohend wird sich aber die Absenkung der Höchstpreise auf zahntechnische Leistungen um fünf Prozent auswirken. Bereits bei der letzten Strukturreform im Gesundheitswesen sind im Zahntechniker-Handwerk durch erforderliche Rationalisierungsmaßnahmen aufgrund massiver Umsatzeinbußen 20.000 Arbeitsplätze verloren gegangen.

Seither arbeiten die Zahntechnikbetriebe oftmals am betriebswirtschaftlichen Existenzminimum bzw. mit minimalen Erträgen. Die geplante Absenkung wird zur Aufgabe weiterer Zahntechniker-Betriebe und einem erneuten beachtlichen Verlust von Arbeitsplätzen führen.

Damit ist aber auch letztendlich die Versorgung der Patienten gefährdet, es sei denn, es ist daran gedacht, den Einkauf zahntechnischer Leistungen zu Billigstpreisen bei deutlich verminderter Qualität aus dem Ausland zu fördern, dies allerdings zu Lasten des Standortes Deutschland.

Vollends kontraproduktiv ist die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer von sieben auf 16 Prozent für zahntechnische Leistungen. Diese Verteuerung dürfte nach vorliegenden Berechnungen die angespannten Budgets der Gesetzlichen Krankenversicherungen im dreistelligen Millionenbereich belasten, Zahnersatz verteuern und dies letztendlich zum Nachteil der Patienten.

Die deutschen Dental-Industrie hat ein vitales Interesse daran, dass das hohe Versorgungsniveau für die Patienten in Deutschland erhalten bleibt. Hier geht es um unseren Heimatmarkt, in dem wir - in erfolgreicher Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen für Zahnmedizin und Zahntechnik - maßgeblich unsere Forschung und Entwicklung betreiben, deren Innovationen wiederum wichtige Voraussetzung für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie sind.

Es sollte Aufgabe jeder Regierung sein, in Wirtschaft und freien Berufen Leistungsfähigkeit zu stärken und Leistungsbereitschaft zu wecken, nicht jedoch patientenorientiertes Arbeiten einer Branche durch weiteren Entzug ihrer wirtschaftlichen Grundlage zu behindern. Gerade aber diese Gefahr besteht durch das geplante Vorschaltgesetz.

Der VDDI fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Maßnahmen nochmals zu überdenken und sich gemeinsam mit den Abgeordneten der Opposition an eine grundlegende Strukturreform im Gesundheitswesen heranzuwagen, die auch von allen Beteiligten am Gesundheitswesen und dies insbesondere im Interesse der Patienten mitgetragen werden kann.

Im Verband der deutschen Dental-Industrie sind rund 200 Mitgliedsunternehmen zusammengeschlossen. Mit ihren etwa 15.000 Mitarbeitern allein in Deutschland erwirtschafteten die Unternehmen nach vorläufigen Schätzungen im Jahr 2001 rund 2,8 Milliarden Euro. Davon entfielen fast 45 Prozent auf Lieferungen in weltweit mehr als 100 Märkte.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI) Kirchweg 2 50858 Köln Telefon: 0221/9486280 Telefax: 0221/483428

NEWS TEILEN: