Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Vorsicht bei Anlage in Immobilienfonds / Hohes Risiko für die Existenz der Praxis / Viele Ärzte stehen vor dem Nichts

(Wiesbaden) - Ärzte investieren häufig in Immobilien oder Fonds, um ihr Geld anzulegen oder Steuern zu sparen. Gerät ein solches Investment plötzlich in eine Schieflage, können die Verluste aus der privaten Geldanlage nicht mehr durch die Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb gedeckt werden. Das bedeutet für den Arzt, dass er seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Er ist zahlungsunfähig, also insolvent, und zwar als Privatperson wie als Praxisinhaber.

Aufgrund aktueller Ereignisse, bei denen viele Ärzte mit hohen Verlusten konfrontiert sind, warnt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Helge Rühl, Geschäftsführer des Berufsverbandes Deutscher Internisten BDI e.V., vor einer unkritischen Geldanlage in geschlossenen Immobilienfonds. Die Abschaffung der Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau in Berlin, auf die mehrere geschlossene Immobilienfonds zugeschnitten waren, bedeutete den Todesstoß für das Berliner Emissionshaus Görlich, das diese Immobilienfonds aufgelegt und/oder verwaltet hat. Mit dem Wegfall der Anschlussförderung sind die betroffenen Berliner Fonds nicht überlebensfähig. Für die Anleger ist dieses eine bittere Pille, nicht nur deshalb, weil sie mit einer Insolvenz ihre eingezahlte Einlage verlieren dürften, sondern auch, weil die Fonds überwiegend in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet sind und ausdrücklich eine Nachschussverpflichtung vorgesehen ist. Die Ärzte, die ihr Geld in diesen Fonds angelegt haben, sind teilweise existenziell bedroht, denn sie haben nicht nur das eingezahlte Geld verloren, sondern müssen mit hohen Nachzahlungsforderungen der Banken rechnen, die bis zum Zweieinhalbfachen des Anlagebetrags ausmachen können. Dem Vernehmen nach sind sie vom NAV-Wirtschaftsdienst für die Geldanlage geworben worden.

Die Frage ist, ob sie vollständig über die Risiken der Anlageform aufgeklärt worden sind oder ob sie blind einem Anbieter vertrauten, weil der den Namen eines ärztlichen Berufsverbands trägt und sich als eine Institution von Kollegen für Kollegen ausgibt. Auch jüngst warb der NAV-Wirtschaftsdienst wieder für die Anlage in geschlossenen Immobilienfonds in den USA.

Zwar können die Käufer steuerliche Absetzungsmöglichkeiten geltend machen, setzen sich aber auch erheblichen Risiken aus, was aus Werbeprospekten für den Laien oftmals nicht hinreichend deutlich wird. Denn für diesen ist es schwer zu beurteilen, ob der Preis und die Rentabilitätsprognose der Immobilie realistisch sind. Mietausfälle, unerwartete Instandhaltungskosten, Zinssteigerungen und Standortprobleme können den Fonds unter Umständen in Konkurs treiben. Weder die Initiatoren noch Fondsgesellschaften werden von einer staatlichen Aufsichtsbehörde überwacht. Ein vorzeitiger Ausstieg ist meist nicht oder nur mit Verlust möglich.

Häufig werden die Anteile bis zu 100 Prozent fremdfinanziert. Bleiben dann Ausschüttungen aus, muss der Kredit dennoch bedient werden. Außerdem dauert es, je mehr Zinsen zu zahlen sind, immer länger, bis die Beteiligung steuerlich Gewinn bringt. Das Finanzamt erkennt jedoch steuerliche Verluste nur an, wenn sie durch Gewinne mehr als ausgeglichen werden. Wenn man Pech hat, werden sämtliche Steuervorteile nachträglich wieder aberkannt.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Pressestelle Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50

(bl)

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