Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Vorsorge statt Nachsorge: Hohe Sicherheitsanforderungen an Bauwerke und Bauprodukte müssen erhalten bleiben

(Berlin) - "Die jüngste Brandkatastrophe hat einmal mehr gezeigt, dass die in Deutschland üblichen hohen Anforderungen an Gebäudesicherheit und Bauproduktensicherheit unbedingt erhalten bleiben müssen." Diese Auffassung vertrat heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper mit Blick auf den Brand des Grenfell-Gebäudes in London. Die deutsche Bauindustrie verfolge deshalb mit höchster Sorge, dass die EU-Kommission in Deutschland harmonisierte europäische Normen durchsetzen wolle, die vielfach den bislang gültigen Anforderungen in Deutschland nicht gerecht würden. Dies betreffe u. a. auch den Nachweis des Glimmverhaltens von Wärmedämmstoffen, der künftig nicht mehr auf dem bisherigen Niveau geführt werden müsse.

In Sachen Gebäudesicherheit und Bauproduktensicherheit habe sich der Gesetzgeber in Deutschland bislang stets dem Vorsorgeprinzip verpflichtet gefühlt, erklärte Knipper. Brandkatastrophen wie in London seien mit Blick auf die in Deutschland üblichen Anforderungen wie Verbot brennbarer Fassaden ab einer Höhe von 22 Metern, automatische Sprinkleranlagen, Feuerwehraufzüge, druckluftbelüftete Sicherheitstreppenhäuser und vieles mehr kaum vorstellbar. Umso wichtiger sei es, sich dem Trend zur Senkung von Sicherheitsanforderungen an Bauwerke und Bauprodukte entgegenzustellen.

Bislang habe Deutschland die Sicherheitslücken in den europäischen Normen auf dem Wege der Nachnormung schließen können, erläuterte Knipper. Seit dem 14. Oktober 2016 sei es dem deutschen Gesetzgeber aufgrund eines EuGH-Beschlusses aber untersagt, die Lücken in den Landesbauordnungen und den zugehörigen Bauregellisten zu schließen. Inzwischen habe zwar das Bundesbauministerium von der EU-Kommission die Nachbesserung der Normen verlangt; allerdings bislang nur mit wenig Erfolg. Sollte dies auch weiterhin so bleiben, müsse Deutschland die Notbremse des Art. 8 Abs. 4 Bauproduktenverordnung ziehen, nach der das Inverkehrbringen und Verwenden von Bauprodukten eingeschränkt werden kann, wenn als Folge des Mangels in der Norm gravierende Bauwerkschäden bzw. eine direkte Gefährdung der Nutzer und der Umwelt zu befürchten seien.

Knipper: "Die Bundesregierung ist aufgerufen, dem traditionellen deutschen Vorsorgeprinzip auch im europäischen Binnenmarkt Geltung zu verschaffen, damit die Planer und die Bauunternehmen, vor allem aber die privaten Bauherren, Mieter und Verbraucher in unserem Lande nicht das Nachsehen haben. Unsere Forderung: Vorsorge statt Nachsorge!"

Experten gehen davon aus, dass derzeit 84 harmonisierte Europäische Normen hinter den bislang in Deutschland gültigen Anforderungen in den Landesbauordnungen und der Bauregelliste zurückbleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Dr. Heiko Stiepelmann, stellv. Hauptgeschäftsführer, Kommunikation Kurfürstenstr. 129, 10785 Berlin Telefon: (030) 212860, Fax: (030) 21286240

(wl)

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