Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Vorwürfe der Krankenkassen weitgehend haltlos

(Berlin) - „Die Vorwürfe der Krankenkassen, dass Ärzte bewusst falsch abrechnen, haben sich in den meisten Fällen als haltlos erwiesen. Dies haben Prüfungen in den betroffenen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ergeben. Von Tausenden angeblicher Betrugsfälle blieben nach eingehenden Untersuchungen nur einige wenige übrig.“ Dies hat heute in Berlin der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, erklärt. Zu Beginn des Jahres hatte die AOK Niedersachsen verkündet, gegen mehrere hundert Ärzte zu ermitteln, die Leistungen von toten Patienten abgerechnet haben sollen. Ihre Zahlen hatte die Kasse auf das gesamte Bundesgebiet hochgerechnet.

„Nur in wenigen Fällen konnte sich der Verdacht erhärten. Die AOK musste eingestehen, dass die große Mehrheit der Ärzte korrekt abrechnet“, so der KBV-Chef weiter. Anschuldigungen in Thüringen konnten ebenfalls entkräftet werden: Eine sofortige Überprüfung der 21 vermuteten Betrugsfälle ergab, dass die Abrechnung von 16 Ärzten völlig korrekt war. In Berlin konnte die KV bereits die Mehrzahl der Betrugsvorwürfe der DAK entkräften. Diese war im Februar von 50 Ärzten ausgegangen, die seit 1998 Leistungen an Verstorbenen abgerechnet haben sollten. Der durch die Betrugsfälle in Berlin bislang nachgewiesene Schaden beträgt 661 Euro. Nichtsdestoweniger hat die KV Berlin sämtliche von den Kassen benannten Ärzte dem Landeskriminalamt, Gruppe „Medicus“, zur Überprüfung mitgeteilt.

Die meisten Betrugsvorwürfe entpuppten sich als Abrechnungsfehler, die durch falsche Datumseingaben oder Zahlendreher verursacht wurden. Einige Ärzte hatten Leistungen zwar nach dem Tod eines Patienten, aber noch im Sterbequartal abgerechnet. In vielen Fällen handelte es sich um Laborwerte, die erst nach dem Tod vorlagen. „Es gibt weitaus weniger schwarze Schafe in der Ärzteschaft als uns immer wieder unterstellt wird,“ so das Fazit Richter-Reichhelms. Er machte auch klar: „Wer betrügt, hat bei uns nichts zu suchen.“ Der KBV-Chef verwies auf die Plausibilitätsprüfungen, die die KVen bei ihren Ärzten durchführen.

Ein großes Problem sei jedoch häufig die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Krankenkassen. „Die Kassen erhalten von den KVen alle erforderlichen Daten, um ihre Leistungspflicht zu überprüfen, tun dies aber nicht. Offensichtlich sehen sie ihre Aufgabe nur darin, den KVen die Gesamthonorare zu überweisen und möglichst viele Leistungen für ihre Versicherten einzufordern. Die Details interessieren sie nur, wenn sie politisch Kapital daraus schlagen können,“ so Richter-Reichhelm.

Erfreut zeigte sich der KBV-Chef über eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung: „Die Bundesregierung hat das Problem erkannt. Nach wiederholten Forderungen der KBV hat sie einen Passus in den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Gesundheitssystems aufgenommen. Der sieht vor, dass die Krankenkassen die Abrechnungen der Vertragsärzte hinsichtlich ihrer Leistungspflicht prüfen sollen.“

Begrüßenswert sei auch das Projekt der KV Niedersachsen und der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zur Transparenz bei den ärztlichen Abrechnungen. Die KV ermittelt per Stichprobe 1.500 KKH-Versicherte, die ab Oktober 2003 unaufgefordert die komplette Aufstellung ihrer Arztleistungen des vergangenen Abrechnungsquartals erhalten. Die Patienten können so überprüfen, ob der Arzt die dort aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht hat. Mit diesem Projekt wollen die Kooperationspartner möglichen Falschabrechnungen entgegenwirken, aber vor allem der überwiegenden Mehrheit der korrekt abrechnenden Ärzte den Rücken stärken.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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