Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

WEG-Novelle stärkt Rechte der Eigentümergemeinschaft / Gesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft / Mehr Gerechtigkeit und Flexibilität

(Berlin) - Zum 1. Juli 2007 tritt das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft. „Die lange überfällige Reform stärkt die Entscheidungsbefugnis und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbandes. Bislang mussten Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen am gemeinsamen Haus einstimmig beschließen. Das Veto eines Einzelnen konnte wichtige Entscheidungen etwa über Modernisierungsmaßnahmen blockieren. Das führte häufig zu Instandhaltungsmängeln und Investitionsstau. Nunmehr reicht ab dem 1. Juli für Beschlüsse über modernisierende Instandsetzungen die einfache Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft.

Auch wenn die Eigentümer ihre gemeinschaftliche Wohnanlage dem Stand der Technik anpassen möchten, zum Beispiel durch den Einbau einer energiesparenden Heizung oder eines Aufzugs, wird dazu künftig nur noch eine Dreiviertel-Mehrheit der stimmberechtigten Wohnungseigentümer benötigt. Diese müssen allerdings zusammen mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile halten. „Das neue Gesetz schafft erheblich mehr Gerechtigkeit und Flexibilität und vermeidet so typische Ärgernisse und Streitigkeiten in den Eigentümergemeinschaften“, erklärt Schick.

Im jüngst erschienenen Immobilien Jahrbuch 2007 (Hrsg. Robert Ummen / Sven Johns; ISBN 978-3-00-020893-5; 29,80 Euro) erläutert Volker Bielefeld, Vorsitzender des Josef-Humar-Instituts, Düsseldorf, ausführlich die praktischen Auswirkungen der WEG-Novelle für die rund fünf Millionen Besitzer von Eigentumswohnungen in Deutschland. Demnach bringt das Gesetz neben der Zulassung von Mehrheitsbeschlüssen weitere wichtige Erleichterungen.

Beispielsweise haften Wohnungseigentümer künftig nur noch in Höhe ihres Eigentumsanteils. Bisher haftete jeder einzelne Miteigentümer Außenstehenden gegenüber in voller Höhe – etwa wenn die Heizölrechnung von anderen Miteigentümern nicht bezahlt wurde. „Die Position der Eigentümergemeinschaft gegenüber nicht zahlungswilligen oder zahlungsunfähigen Miteigentümern wird insgesamt deutlich verbessert“, so Schick. Denn das WEG räumt nun den Hausgeldzahlungen, also den monatlichen Vorschüssen für Instandhaltungen und Verwaltung, ein gewisses Vorrecht bei einer Zwangsversteigerung ein. Damit können offene Forderungen von anderen Eigentümern leichter durchgesetzt werden. Bisher mussten sich die Wohnungseigentümer noch hinter den Banken und Kreditgebern einreihen.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(el)

NEWS TEILEN: